BGH: Keine Revision im Urheberrechtsstreit um „Stuttgart 21“
Was war passiert?Im Rahmen des Bahnprojektes „Stuttgart 21“ und der Umwandlung des Stuttgarter Hauptbahnhofes von einem Kopf- in
einen Durchgangsbahnhof, wurde von der Deutschen Bahn AG beschlossen, beide Seitenflügel samt Treppenanlage in der großen
Schalterhalle des denkmalgeschützten Bonatz-Baus abzureißen. Der Enkel des Urhebers, Herr Peter Dübbers, wehrt sich gegen diesen
geplanten Abriss, da er durch den Teilabriss des Bahnhofsgebäudes die Urheberpersönlichkeitsrechte seines Großvaters Paul Bonatz
beeinträchtigt sah. Mit der Klage wollte er den Wiederaufbau des Nordwest-Flügels erreichen sowie den Abriss des Südost-Flügels und
der Treppenanlage verhindern.
Sowohl das als auch das
haben die Klage abgewiesen. Die Revision beim BGH war vom Oberlandeslandesgericht nicht zugelassen worden.
Wie entschied der BGH?In seiner Entscheidung vom 09.11.2011 – Az. I ZR 216/10 (Pressemitteilung) bestätigte der Bundesgerichtshof die
Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies die Nichtzulassungsbeschwerde von Herrn Dübbers ab.
Das Rechtsmittel der Revision vor dem BGH sei nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe oder eine
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich
sei. Die Entscheidung de…
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