BGH: Registrierung eines Zeichens als Domainname durch Nichtberechtigten
am 02.03.2005 von domainundrecht.de
IWW:
(BGH, Urteil vom 09.09.2004, I ZR 65/02):
Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain de eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt.
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer - für sich genommen rechtlich unbedenklichen - Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 - shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de).
BGH: mho.de - Zur Namensanmaßung bei Registrierung von Domainnamen
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mho.de
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BGH: Neues Domain-Urteil mho.de
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Rechtsprechungs-Rückblick
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BGH - mho.de
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Domainname als Unternehmenskennzeichen - soco.de
muepe.de | weblog peter müller / MarkenG § 5 Abs. 2 BGH v. 22.07.2004 - I ZR 135/01a) Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßb..…
BGH: Registrierung eines Domainnamens durch die Holdinggesellschaft für eine Tochtergesellschaft = segnitz.de
Vertretbar Weblawg / Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.06.2005 Az: I ZR 231/01 = segnitz.de - Registrierung eines Domainnamens durch die Holdinggesellschaft für eine Tochtergesellschaft (amtlicher Leitsatz): Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung e…
Registrierung einer Internet-Domain
Handakte WebLAWg / Allein die Registrierung einer Internet-Domain vermag so lange keine Kennzeichenrechte begründen, als mit der Domain keine konkreten Inhalte verbunden sind, die das Bezugsobjekt eines potentiellen Zeichens konkretisieren und der Domainname nicht als…
Domainname als Unternehmenskennzeichen
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BGH bestätigt Zulässigkeit der Domainregistrierung durch Vertreter
muepe.de | weblog peter müller / Der Bundesgerichtshof hat zunächst bestätigt, dass grundsätzlich schon die Registrierung eines fremden Namens als Domainname ein unbefugter Namensgebrauch ist, gegen den jeder Namensträger unter dem Aspekt der Namensanmaßung vorgehen kann. Das g…
OLG Stuttgart: name-unternehmensgruppe.de - Ein Domaininhaber kann keinen Namensschutz nach der Prioritätsregel in Anspruch nehmen, wenn er seinem Namen einen Zusatz hinzufügt, der unter keinem Aspekt seinen berechtigten Interessen entspricht.
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