BGH: Registrierung eines Domainnamens durch die Holdinggesellschaft für eine Tochtergesellschaft = segnitz.de
am 26.01.2006 von http://www.vertretbar.de
Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.06.2005 Az: I ZR 231/01 = segnitz.de - Registrierung eines Domainnamens durch die Holdinggesellschaft für eine Tochtergesellschaft (amtlicher Leitsatz):
Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.
Ergänzender redaktioneller Leitsatz:
Streiten Gleichnamige um einen Domainnamen steht dieser nach dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität der Registrierung demjenigen zu, der den Namen als erster für sich hat registrieren lassen. Eine Durchbrechung des Prioritätsprinzips kommt nur unter besonderen Umständen in Betracht.
Anmerkung:
Der BGH hat die grundsätzliche Frage, ob bei einer Registrierung durch einen Nichtberechtigten die Gestattung des Namensträgers zu einer Berechtigung …
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