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BGH: Regelstreitwert 50.000 EUR

am 30.04.2006 von http://www.markenblog.de

Der Bundesgerichthof hatte in der Rechtsbeschwerdesache I ZB 48/05 über den Regelstreitwert im Markenverfahren zu entscheiden.
Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Dieses Interesse bemisst der Senat im Regelfall mit 50.000 …

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