BGH: Regelstreitwert 50.000 EUR
am 30.04.2006 von http://www.markenblog.de
Der Bundesgerichthof hatte in der Rechtsbeschwerdesache I ZB 48/05 über den Regelstreitwert im Markenverfahren zu entscheiden.
Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Dieses Interesse bemisst der Senat im Regelfall mit 50.000 …
BGH: Regelstreitwert in Markensachen
Handakte WebLAWg / Die Gegenvorstellung hat keinen Erfolg. Die Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 € entspricht billigem Ermessen (§ 51 Abs. 1 GKG, § 32 Abs. 1 RVG). Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts ist das wirtschaftliche Interesse des…
BGH: Regelstreitwert bei Markenverletzungen 50.000,- EUR
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Beschl. v. 16.03.2006 - Az.: I ZB 48/05) hat entschieden, dass der Regelstreitwert bei Markenverletzungen bei 50.000,- EUR liegt:Die Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 entspricht billigem Ermessen (...). Maßgeblich für die Fest…
Regelstreitwert in Markensachen: 50.000,-
advobLAWg / Der BGH hat am 16.03.2006 unter dem Az: I ZB 48/05 aufgrund einer Rechtsbeschwerde zur regelmäßigen Höhe des Streitwerts in Markensachen Stellung genommen: Maßgeblich ist nach Auffassung des Senats das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers…
Regelstreitwert in Markensachen: 50.000,-
advobLAWg / Der BGH hat am 16.03.2006 unter dem Az: I ZB 48/05 aufgrund einer Rechtsbeschwerde zur regelmäßigen Höhe des Streitwerts in Markensachen Stellung genommen: Maßgeblich ist nach Auffassung des Senats das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers…
Gegenstandswert bei Markenrechtsverletzungen
muepe.de | weblog peter müller / Die Höhe des Gegenstandswertes bei der Verletzung von Markenrechten richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Dieses Interesse bemisst der Senat im Regelfall mit 50.000 Euro, so der Bu…
Kein Regelstreitwert in Höhe von 50.000,- € bei Markenverletzungsverfahren – Bundesgerichtshof missgedeutet
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 18.09.2007 (Az.: 15 O 698/06) entschieden, dass der vom Bundesgerichtshof angenommene Regelstreitwert in Höhe von EUR 50.000,- im Falle eines markenrechtlichen Löschungs- bzw. Widerspruchs…
LG Berlin: Doch kein Regelstreitwert von 50.000,- EUR bei Markenverletzungen?
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH hat vor kurzem festgestellt, dass in Fällen von markenrechtlichen Auseinandersetzungen von einem Regelstreitwert von 50.000,- EUR auszugehen ist, vgl. die Kanzlei-Infos v. 12.04.2006. Nun hat das LG Berlin (Urt. v. 18.09.2007 - Az.: 15 O 698…
OLG Nürnberg: Doch kein Regelstreitwert von 50.000,- EUR bei Markenverletzungen?
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH hat vor kurzem festgestellt, dass in Fällen von markenrechtlichen Auseinandersetzungen von einem Regelstreitwert von 50.000,- EUR auszugehen ist, vgl. die Kanzlei-Infos v. 12.04.2006. Nun hat das OLG Nürnberg (Beschl. v. 19.04.2007 - Az.: 3…
OLG Nürnberg zum Regelstreitwert
MarkenBlog / Der Bundesgerichtshof (Az.: I ZB 48/05) hatte als höchstes deutsches Zivilgericht entschieden, dass der Regelstreitwert bei Markenverletzungen bei 50.000,- EUR liegt. […] Die Nürnberger Richter wollen künftig genauer zwischen den einzlenen…
€ 50.000,
domainblog / ist nach einer Entscheidung des BGH (Beschluss vom 16.03.2006, Az.: I ZB 48/05) der Gegenstandswert in Markenrechtsangelegenheiten; und der bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke.…
LG Berlin: Streitwert bei markenrechtlichen Abwehransprüchen - Der vom Bundesgerichtshof angenommenen Regelstreitwert in Höhe von 50.000 EUR im Falle eines markenrechtlichen Löschungs- bzw. Widerspruchsverfahrens, kann nicht verallgemeinernd auf
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der vom Bundesgerichtshof angenommenen Regelstreitwert in Höhe von 50.000 EUR im Falle eines markenrechtlichen Löschungs- bzw. Widerspruchsverfahrens, kann nicht ohne weiteres auf markenrechtliche Abwehransprüche übertragen werden. Bei einem…
