BGH: Recht zur Änderung des Programmangebots in PayTV-AGB unwirksam
am 15.11.2007 von http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/
Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2007 III ZR 247/06 entschieden, dass folgende Klauseln in den AGB eines PayTV-Anbieters unzulässig sind:
1.3… 2 Unabhängig davon behält sich Premiere vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. …
3.61 Premiere kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. … 3 Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. …
6.51 Premiere behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 3.6 zu ändern. 2 In diesem Fall ist (der Abonnent/)Premiere berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. 3 Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann Premiere die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst.
Damit schreibt …
Karlsruhe locuta: Münchener Trauer
Statt aller / Der BGH hat einige wesentliche Klauseln in den AGB des Münchener PayTV-Senders Premiere für unwirksam erklärt:1. Unabhängig davon behält sich Premiere vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Z…
Premiere Pay-TV – Unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Der BGH hatte mit Urteil vom 15.11.2007 über die Wirksamkeit einiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu entscheiden, die von der Premiere Fernsehen Gmbh & Co.KG verwendet werden. Folgende Klauseln wurden hierbei als unwirksam angesehen…
Bundesgerichtshof : Von Leistungsabänderungs- und Preisanpassungsklauseln - BGH entscheidet zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 15.11.2007 - Az. III ZR 247/06; Vorinstanzen: OLG München, Urteil vom 21.09.2006 - Az. 29 U 2612/06 = <a href=http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=402 class=norm>MIR 2006, Dok. 184</a>; LG Münche…
Bundesgerichtshof entscheidet über die Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Die Beklagte, Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, bietet über einen so genannten Pay-TV-Sender bundesweit Bezahlfernsehen an. Ihre Kunden empfangen private Fernsehprogramme im Abonnement gegen Entgelt; die Abonnementpakete variieren nach Inhal…
Premiere-Abo nach Wegfall der Bundesligarechte kündigen?
BERLIN BLAWG / Ob der Verlust der Bundesligarechte zu einem Kündigungsrecht oder einem Wegfall der Zahlungspflicht oder eines Teils der Zahlungspflicht für entsprechende Premiere-Abonnements führt, dürfte noch Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren werden und…
LG München I: Zur Unwirksamkeit verschiedener Vertragsbedingungen für Pay-TV
Vertretbar Weblawg / LG München I, Urteil v. 23.02.2006 - Az: 12 O 17192/05 (nicht rechtskräftig) - Zur Unwirksamkeit verschiedener Vertragsbedingungen für Pay-TV (Zusammenfassung der Mitteilung von Jurion): Das LG München I musste sich auf Antrag eines Verbraucher…
Premiere-Abo nach Wegfall der Bundesligarechte kündigen?
BERLIN BLAWG / Ob der Verlust der Bundesligarechte zu einem Kündigungsrecht oder einem Wegfall der Zahlungspflicht oder eines Teils der Zahlungspflicht für entsprechende Premiere-Abonnements führt, dürfte noch Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren werden und…
OLG München: Preisanpassungs-Klausel bei PayTV-Sender rechtmäßig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG München (Urt. v. 21.09.2006 - Az. 29 U 2612/06) hatte über die Preisanpassungsklausel eines PayTV-Senders zu entscheiden.Die Klausel lautete:(Die Beklagte) kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beiträge erhöhen, wenn sich die Kos…
Das Ende eines Premiere AG Vertrages
BERLIN BLAWG / BERLIN BLAWG berichtete im Zusammenhang mit der Rechtevergabe der Bundesligalizenzen, dass einigen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zustehen könnte. HEISE berichtet nun unter Berufung auf eine nicht rechtskräftige Entscheidung des Lan…
BGH erklärt Preiserhöhungen in den AGB von Premiere für unwirksam
Handakte WebLAWg / Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 15. November 2007 (Az.: III ZR 247/06), dass die von Premiere verwendeten AGB-Klauseln teilweise unwirksam sind. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und einzelne Verbraucherverbände hatten…
