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BGH: Reale Prozesszinsen auf fiktive Rechtshängigkeit aus Insolvenzanfechtungs- anspruch

am 05.03.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic

Der auf Geld gerichtete Anfechtungsanspruch ist zu verzinsen. Und zwar rückwirkend entweder auf den Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung oder auf den Zeitpunkt der Rechtshandlung. Ab Verfahrenseröffnung gibt es Prozesszinsen. Nutzungen oder schuldhaft nicht gezogene Nutzungen sind ab dem Zeitpunkt der Rechtshandlung herauszugeben.
§ 143 Abs. 1 Satz 2 InsO enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf § 819 Abs. 1 BGB (HK-InsO/Kreft aaO § 143 Rn. 2; MünchKomm-InsO/ Kirchhof, § 143 Rn. 59; HambK-InsO/Rogge, § 143 Rn. 47), so dass der Anfechtungsgegner unmittelbar der verschärften Haftung des § 819 Abs. 1 BGB unterworfen ist. Er wird damit insoweit einem bösgläubigen Bereicherungsschuldner gleichgestellt. Mit dieser Anknüpfung ist der Herausgabeanspruch als rechtshängiger Anspruch zu behandeln, was, wie das …

Fiktiver böser Glaube

InsoBlog.de / Welche Nutzungen kann der Insolvenzverwalter vom Anfechtungsgegner verlangen? Auf die Rechtsfolgen des bösgläubigen Bereicherungsschuldners verweist § 143 Satz 2 InsO. In § 819 BGB steht wiederum die Fiktion der Rechtshängigkeit seit dem Zeitpun…

Zinsen im Rahmen der Insolvenzanfechtung

Inso-Dr. - Webblog / Durch die Entscheidung des BGH vom 01.02.2007 (Az. IX ZR 96/04) rückt etwas in den Vordergrund, was viele Insolvenzverwalter bei der Insolvenzanfechtung übersehen haben. Der Rückgewähranspruch nach § 143 Abs. 1 InsO enthält als Nebenforderung a…

Anleitung zur §133-Anfechtung bei kongruenter Deckung

InsoBlog.de / In meinen Gesprächen mit den Menschen bei den Vollstreckungsstellen der Finanzämter zeigt sich immer wieder dieses Bild: Beim Thema Insolvenzanfechtung nach § 131, 130 InsO nehmen die Gläubigervertreter das Ansinnen des Verwalters sportlich. Soba…

Der Trick funktioniert nicht

InsoBlog.de / Auch auf Seminaren für Gläubiger immer mal gerne erwähnt. Wenn der Gläubiger sich vor der Verfahrenseröffnung den Besitz an seinem Sicherungseigentum verschafft und die Verwertung erst nach Verfahrenseröffnung vornimmt, trägt die Insolvenzmass…

Auch das Finanzamt muss Zinsen bezahlen wenn es so im Gesetz steht

InsoBlog.de / Der Anfechtungsanspruch ist nach § 291 BGB ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verzinsen. Klarstellend eine Entscheidung des OLG Köln, dass dies auch für die Finanzverwaltung und sonstige öffentlich-rechtliche Schuldner eines Anfechtungsansp…

Schlüsselfigur: Der Vermieter des Insolvenzschuldners

InsoBlog.de / Eine Familie hat im ehemaligen Dorfsupermarkt einer Kleinstadt eine Dönerbude betrieben. Tatsächlich genutzte Fläche etwa 50 m², gemietete Fläche etwa 350 m². So viel zu der wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Wegen Mietrückständen hat die Vermi…

Verrechnung nach § 96 InsO nur zeitlich begrenzt unzulässig

InsoBlog.de / Eine Verrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist unzulässig, wenn die die Verrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung begründet wurde. Der Gläubiger kann sich in diesem Fall nicht darauf berufen, dass die Forderung der Masse durch Verr…

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Ulrich Stockburger

Wortmeldung aus dem Insolvenzbüro

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