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BGH: Rabattwerbung muss stimmen - 20% auf Alles …

am 24.07.2008 von http://www.jur-blog.de

BGH, Beschluss vom 05.06.2008, Az. I ZR 196/06 - Wer mit Rabatten ” xy% auf Alles - außer …” wirbt, darf keine weiteren Artikel anbieten, die nicht rabatiert werden. Dies gilt auch für Fremdsortiment, also Waren, die von einem Dritten im Ladenraum aufgestellt und mitverkauft werden. Der Baumarkt Praktiker hatte im zu entcheidenden Fall Rabattwerbung betrieben und Tiernahrung ausdrücklich von der Rabattregelung ausgenommen. Pech für das Unternehmen: Zusätzliche und mitverkaufte Tschibo-Ware war ebenfalls erhältlich und nicht rabattiert. Darin hatte schon das OLG des Saarlands im Urteil vom 18.10.2006 (Az. 1 U 670/05) eine irreführende Werbung gesehen. Dem folgten auch die BGH-Richter und nahmen die Revision nicht zur Entscheidung an.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
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Praktiker-Slogan „20 % auf Alles* - *ausgenommen Tiernahrung” irreführend
PM 16.06.2008, Wettbewerbszentrale.de - Das Saarländische Oberlandesgericht hatte auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 18.10.2006 (Az. 1 U 670/05 - 229-) entschieden, dass der Werbeslogan des Baumarktes Praktiker „20 % auf Alles* - *ausgenommen Tiernahrung” irreführend ist, wenn auch für Tchibo-Artikel, die über die Baumarktkasse zu bezahlen sind, der Rabatt nicht gewährt wird. „Die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts ist aber erst jetzt nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs rechtskräftig geworden”, erläutert Assessor Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, Büro Hamburg.
Bei der Wettbewerbszentrale waren seit 2004 Beschwerden über den besagten Praktiker-Slogan eingegangen, weil die innerhalb der Praktiker-Verkaufsfläche angebotenen und an der Baumarktkasse zu bezahlenden Tchibo-Artikel während der Werbeaktion nicht rabattiert wurden. Die Kooperation zwischen Praktiker und Tchibo gestaltete sich derart, dass Praktiker in seinen Baumärkten in sog. Shop-in-the-Shops mit …

20 Prozent auf alles - außer Tchibo

Handakte WebLAWg / Der Werbeslogan „20 Prozent auf alles - außer Tiernahrung“ der Baumarktkette Praktiker ist einem Richterspruch zufolge irreführend. Praktiker habe unrechtmäßiger Weise in seiner Werbekampagne verschwiegen, dass sich die Rabattaktion nicht auf…

“20 Prozent auf alles - außer Tiernahrung”

Handakte WebLAWg / Praktiker wird für seine 20-Prozent-Aktionen auch in Zukunft unverändert mit dem Kultslogan “20 Prozent auf alles - außer Tiernahrung” werben. Um einem inzwischen rechtskräftig gewordenen Urteil des OLG Saarbrücken zu entsprechen, we…

Praktiker-Slogan „20 % auf alles ... außer Tiernahrung“ rechtswidrig

Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) sind die Bedingungen bei Preisnachlässen und anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen klar und eindeutig anzugeben (Informationspflicht). Eine Irreführung über die Bedingungen,…

Preistäuschung bei Praktiker 20%-Aktion untersagt

Streitsache / Blog / Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Saarbrücken den Praktiker Bau- und Heimwerkermärkten untersagt, unter Angabe eines Zeitraums, für den die Aktion gelten soll, mit der blickfangmäßig herausgestellten Aussage zu w…

Verbraucherschutz ist alles. Außer Tiernahrung

medien-gerecht / Der BGH hat heute die saarländische Baumarktkette Praktiker wegen irreführender Werbung verurteilt. Der allseits bekannte Slogan “20% auf alles. Außer Tiernahrung” ist nach dem BGH irreführend, wenn kurz vor der Aktion…

OLG Saarbrücken: Slogan 20% auf Alles – außer Tiernahrung ist wettbewerbswidrig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen hat gegen Praktiker geklagt, weil die Webung irreführend sei. Dies deswegen, weil sowohl auf Zigaretten als auch insbesondere auf Tchibo-Artikel, die als sog. „Shop-in-the-Shop“ dor…

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