BGH entscheidet über Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken
ipweblog.de | 10. September 2010 — BGH, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 172/2010 Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichts…
BGH Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE (Vorlage-)Beschluss vom 9. September 2010 - I ZR 72/08 - Sparen Sie beim Medikamentenkauf! Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 – Bonuspunkte Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 125/08 Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 26/09 Der BGH hat sich gleich in mehreren Entscheidungen mit den beliebten Rabatt- und Bonusprogrammen von Apotheken befasst. Der BGH kommt zu dem Ergebnis, dass Rabatte und Zugaben bei verschreibungspflichtigen Medikamenten wettbewerbswidrig sind. In der Pressemitteilung des BGH heißt es: "Die unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs (§ 4 Nr. 11 UWG*) sowie teilweise auch unter dem einer unangemessenen Kundenbeeinflussung (§ 4 Nr. 1 UWG*) auf Unterlassung in Anspruch genommenen Apothekeninhaber gewährten ihren Kunden beim Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach unterschiedlichen Systemen Preisnachlässe, die Rückerstattung der Praxisgebühr, Einkaufsgutscheine und/oder Prämien. Die Kläger - in drei Fällen die Wettbewerbszentrale und in den übrigen Fällen Mitbewerber der Beklagten - sahen darin u.a. Verstöße gegen die im Arzneimittelrecht enthaltenen Preisbindungsvorschriften (§ 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG**; § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV***) sowie gegen das im Heilmittelwerberecht geregelte Verbot von Werbegaben (§ 7 HWG****). [...] Der Bundesgerichtshof hat einen Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann als gegeben angesehen, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt. Er hat einen solchen Verstoß vielmehr auch dann bejaht, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.[...]" Zur Fr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. September 2010 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.
ipweblog.de | 10. September 2010 — BGH, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 172/2010 Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichts…
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Paluka.de: Blog | 10. September 2010 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich seine Entscheidung zur Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibu…
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