Simonis scheitert mit Klage gegen Bild-Veröffentlichung
Reuters | 24. Juni 2008 — Karlsruhe (Reuters) - Die ehemalige schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis ist mit ihrer Klage gegen unerwün…
Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt seit Dienstag über eine Klage der ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis gegen unerwünschte Bildveröffentlichungen.
Dabei geht es unter anderem um einen Bericht der "Bild"-Zeitung am Tag nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt Ende April 2005, der Simonis beim Einkaufen zeigt. Die ehemalige SPD-Politikerin sieht sich durch die Fotos in ihrem Persönlichkeitsrechten verletzt. Der BGH müsse das öffentliche Informationsinteresse gegen das Persönlichkeitsrecht vom Simonis abwägen, sagte die Vorsitzende des Sechsten Zivilsenats, Gerda Müller. Daneben wolle der BGH erstmals klären, ob Presseunternehmen Prominenten unerwünscht gemachte und bislang unveröffentlichte Bilder vorlegen müssten. Das Gericht wollte sein Urteil am späten Nachmittag verkünden. (Az.: VI ZR 156/06)
Simonis war Mitte März 2005 mit dem Versuch zur Bildung einer rot-grünen Minderheitsregierung gescheitert. Ende April trat Peter Harry Carstensen (CDU) das Amt an. Am Tag darauf erschien in der "Bild"-Zeitung ein Bericht mit der Überschrift "Danach ging Heide erst mal schoppen", der Simonis am Nachmittag ihres Ausscheidens beim privaten Einkauf zeigte. Auch am Tag danach wurde sie von Fotografen der Zeitung abgelichtet. Diese Bilder wurden bislang nicht veröffentlicht. Simonis will auch erreichen, dass ihr diese unbekannten Fotos vorgelegt werden müssen, um dann deren Herausgabe erzwingen zu können.
"Was diese Frage angeht, so betritt der BGH absolutes Neuland", sagte Richterin Müller. Bisher gebe es kein Urteil des BGH dazu. "Bild"-Anwalt Thomas von Plehwe erklärte, ein solcher Auskunftsanspruch greife zu tief in die Pressefreiheit der Unternehmen ein, die die Bilder für mögliche spätere Veröffentlichungen archivierten und behalten müssten. Außerdem sei das Verhalten einer Spitzenpolitikerin nach einer Niederlage durchaus im öffentlichen Interesse, so dass gegen den Bericht und die Bilder nichts einzuwenden sei.
Simonis sei von den Fotografen der Zeitung unter unwürdigen Umständen verfolgt und permanent abgelichtet worden, widersprach ihr Anwalt Joachim Kummer. Da sie zu diesem Zeitpunkt außerdem schon aus dem Amt geschieden sei, habe ein wie auch immer geartetes öffentliches Informationsinteresse hier nicht befriedigt werden dürfen.
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