BGH: Presse durfte über Verkehrsverstoß von Prinz Ernst August berichten
am 15.11.2005 von http://www.jurabilis.deBegeht ein Prominenter einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, darf die Presse hierüber mit Namensnennung und Abbildung berichten. Dies entschied der Bundesgerichtshof und wies damit gegen drei Verlage gerichtete Klagen von Ernst August Prinz von Hannover ab, mit denen er die …
Presserecht: Ernst August vor BGH abgeblitzt
Recht und Alltag / Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verwarf heute die Revisionsklagen des Prinzen Ernst August von Hannover. Er wollte drei Zeitungsverlagen verbieten lassen, weiterhin über einen in Frankreich begangenen Verkehrsverstoß unter Nennung seines…
Der Prinz und die Presse
Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Das Prinz Ernst-August von Hannover zu schnell gefahren war in Frankreich wußte er, aber bis gestern ging er davon aus, dass die Presse hierüber nicht berichten hätte dürfen. Von den Entscheidungen der Vorinstanzen stand es 1:1. …
Kammergericht weist Klage von Prinz Ernst August gegen Tageszeitungen ab
Jurabilis / Das Berliner Kammergericht hat am 14.09.2004 mehrere Klagen von Ernst August Prinz von Hannover gegen Verlage und Tageszeitungen abgewiesen. Die Zeitungen hatten am 14.08.2003 berichtet, dass der Prinz Anfang Juni 2003 mit 211 Kilometern pro Stunde …
BVerwG: Kein neues Restitutionsverfahren des Ernst August Prinz von Hannover auf Rückgabe im Ostharz gelegener Vermögenswerte
Rechtblog / Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Ernst August Prinz von Hannover keinen Anspruch auf eine erneute Sachentscheidung über seinen Antrag auf Rückübertragung besatzungshoheitlich enteigneter Vermögenswerte hat. Nachdem s…
Whats in a name?/Titel und Nachnamen
Transblawg / It was put to me recently that Ernst August Prinz von Hannover - note there is no comma after ‘August’ - might be translated and abbreviated as Mr. Prinz von Hannover (this was in a context where names are always...…
Ernst August und die Tücken der Rechtsmitteleinlegung
Handakte WebLAWg / Eigentlich ist Ernst August Prinz von Hannover seit vergangener Woche rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nun hat er doch Revision...…
BGH Vorschau: Ernst August Prinz von Hannover gegen Bild
Rechtblog / Verhandlungstermin: 26. Februar 2008; Aktenzeichen BGH: VI ZR 256/06 Der Kläger - Ernst August Prinz von Hannover – wendet sich gegen die erneute Veröffentlichung eines Fotos, das ihn im Februar 2004 auf einer von außen einsehbaren Hotelterrass…
Deutsche Gerichte verteidigen Pressefreiheit
Handakte WebLAWg / Zwei Urteile aus dieser Woche geben der Presse Recht: Weder musste sie über den unehelichen Sohn von Fürst Albert von Monaco schweigen noch über Prinz Ernst August von Hannovers rasante Fahrt auf einer französischen Autobahn. Quelle: newsweek…
BGH Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen
advobLAWg / Teilerfolg für Prinz und Prinzessin von Hannover: Bei der Veröffentlichung von Berichten und Bildern ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Nur diejenigen Fotos sind zulässig, die im Zusammenhang mit der Wortberichterstattung über die Erkranku…
Klage vom Prinz von Hannover
Die neue Mehrsprachigkeit / Ausgerechnet bei Ernst August könnte jetzt das Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erstmals höchstrichterliche Anwendung in Deutschland finden. Der Prinz von Hannover möchte verbieten lassen, dass die Presse üb…
Neues Urteil zur Werbung mit Prominenten
LAWCAST.DE / Das OLG Hamburg (Az: 7 U 23/95) hat eine Werbung für Lucky Strike als unzulässig angesehen. In dem Motiv wurde eine zerknüllte Zigarettenpackung abgebildet, verbunden mit dem Claim “War das Ernst? Oder August?”. Prinz Ernst…
Bohlen und Ernst August in einem Boot - abgesoffen
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Die Namen Prominenter dürfen in Werbeanzeigen ohne deren Einwilligung benutzt werden, wenn dabei aktuelle Ereignisse von öffentlichem Interesse aufgegriffen werden. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof Klagen von Prinz Ernst August von…
