BGH: Preisvergleichsplattform für Zahnärzte ist weder wettbewerbswidrig noch berufsrechtswidrig - 2te Zahnarztmeinung

BGH Urteil vom 01.12.2010 I ZR 55/08 2te Zahnarztmeinung Der BGH hat völlig zu Recht entschieden, dass eine Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Dienstleistungen weder wettbewerbswidrig ist, noch einen Verstoß gegen zahärztliches Berufsrecht darstellt. In der Pressemitteilung heißt es: "Es ist - so der BGH - nicht zu beanstanden, wenn ein Zahnarzt, auf den ein Patient mit einem von einem anderen Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan und der Bitte um Prüfung zukommt, ob er die Behandlung kostengünstiger durchführen kann, eine alternative Kostenberechnung vornimmt und, sofern sich der Patient daraufhin zu einem Zahnarztwechsel entschließt, auch dessen Behandlung übernimmt. [...] Soweit die Zahnärzte der Beklagten für jeden über die Plattform vermittelten Patienten, mit dem ein Behandlungsvertrag zustande kommt, ein Entgelt zahlen, verstoßen sie im Übrignen auch nicht gegen die Bestimmung der Berufsordnung, die es ihnen verwehrt, für die Zuweisung von Pati…

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Themen: Bgh , Preisvergleich , Heil- Und Kostenplan , Zahnärzte , 2te Zahnarztmeinungl , Gebühenunterschreitung , Kostenschätzung , Preisvergleichsdienst , Zahnrzt
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 3. Dezember 2010 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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