BGH-Präsident zu § 81a und zum Richtervorbehalt

Hallo, wer Interessen daran hat zu erfahren, was der BGH-(Präsident) vom Richtervorbehalt bei der Blutprobe (§ 81a Abs. 2 StPO) hält; der sollte hier nachlesen: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,676185,00.html

Siehe auch:

OLG Frankfurt: Kein Beweisverwertungsverbot beim Verstoß gegen den Richtervorbehalt bei der Blutentnahme Durch ein Posting im Forum von LexisNexis Strafrecht stoße ich gerade auf den Beschluss des OLG Frankfurt v. 14.10.2009 – 1 Ss... Richtervorbehalt/Blutprobe/Beweisverwertungsverbot – Schlacht ggf. gewonnen, aber noch nicht den Krieg……….. Das OVG Niedersachsen hat jetzt noch einmal Stellung genommen zur V… » Vollständiger Artikel
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Themen: Blutprobe , Stpo , Entscheidung , Richtervorbehalt , Ermittlungsverfahren , Olg Frankfurt , Bgh-präsident , § 81a Stpo , Abschaffung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 5. Februar 2010 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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