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BGH: POST - Besteht eine Marke aus einem die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff, kann dessen Benutzung durch einen Dritten als Bestandteil eines Kennzeichens für entsprechende Waren oder Dienstleistungen nach § 23 Mark

am 20.07.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Ist eine im patentamtlichen Löschungsverfahren wegen Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses nach
§§ 50, 54 MarkenG ergangene Löschungsanordnung noch nicht rechtskräftig, ist im Verletzungsrechtsstreit bis zur Rechtskraft der Entscheidung weiter vom Bestand der Marke auszugehen.

2. Eine Veränderung der Schutzrechtslage ist im Markenverletzungsstreit auch noch in der Revisionsinstanz zu beachten. Sind die der Veränderungn zu Grunde liegenden Entscheidungen (hier: bestätigende Beschwerdeentscheidungen des Bundespatentgerichts
hinsichtlich Löschungsanordnungen durch das Deutsche Patent- und Markenamt für die Marke POST) noch nicht rechtskräftig, besteht - als Folge der aufschiebenden Wirkung des im Löschungsverfahrens eingelegten Rechtsmittels (§ 66 Abs. 1 Satz 3, § 83 Abs. 1 Satz 2 MarkenG) und zur Vermeidung der Gefahr widersprechender Entscheidungen zwischen Eintragungsinstanzen und Verletzungsgerichten - im Verletzungsverfahren allerdings keine Änderungen der Schutzrechtslage.

3. Besteht eine Marke aus einem die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff (hier: POST),
stellt dessen Benutzung durch einen Dritten als Bestandteil eines Kennzeichens (hier: Die Neue Post) für entsprechende
Waren oder Dienstleistungen …

BGH: POST II - Der Begriff POST ist eine Angabe über ein Merkmal von Dienstleistungen i.S. von § 23 Nr. 2 MarkenG deren markenmäßige Verwendung privilegiert sein kann. Zum Tatbestandsmerkmal des Verstoßes gegen die guten Sitten im Sinne von Â

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 23 Nr. 2 MarkenG, der Art. 6 Abs. 1 lit. b MarkenRL umsetzt, gewährt die Marke ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten, ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale der Dienstleistung…

Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke „POST“

IP|Notiz / BGH Urt. v. 5.06.2008 - I ZR 169/05 und I ZR 108/05 Der BGH hat heute in zwei Entscheidungen über den Schutz der Marke “POST” entschieden. Darin wehrte sich die Deutsche POST AG gegen die Konkurrenten „Die Neue POST” und die „…

Kein POST-Monopol

muepe.de | weblog peter müller / Die Deutsche Post AG kann Mitbewerbern nicht untersagen, die Bezeichnung POST zu verwenden, soweit sich die Wettbewerber durch Zusätze von dem in Alleinstellung benutzten Markenwort POST abgrenzen und nicht durch eine Anlehnung an weitere Kennzeiche…

Bundesgerichtshof : Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke POST - Verwendung des Zeichens POST kann eine privilegierte Nutzung nach § 23 Nr. 2 MarkenG darstellen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteile vom 05.06.2008 – Az. I ZR 108/05 und Az. I ZR 169/05; Vorinstanzen: LG Köln, Urteil vom 09.09.2004 – Az. 31 O 246/04; OLG Köln, Urteil vom 27.05.2005 – Az. 6 U 196/04; LG Magdeburg, Urteil vom 20.01.2005 – Az. 7 O 2369/04 (061);…

LG München: klingeltöne.de

MarkenBlog / LG München I, Urteil vom 6.02.2007 - Az. 33 O 11107/06 Leitsätze: MarkenG § 8 II Nr. 3, § 14 V, § 15 IV; UWG § 12 1. Eine Marke, deren einzig prägender Bestandteil ein Wort ist, dass im allgemeinen Sprachgebrauch und den ständigen Verkehrsg…

POST ist nicht gleich POST – die Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke „POST“

LBR-Blog / Wie einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist, hat dieser am 05.06.2008 entschieden, dass die Deutsche Post AG aufgrund ihrer Marke „POST“ gegen zwei Postdienstleister – die „City PostKG“ und „Die Neue Post“ keinen…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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