BGH: Playboy am Sonntag
Der mittlerweile verstorbene Gunter Sachs, der von den Medien gerne als sog. dargestellt wurde, ist von der BILD-Zeitung heimlich fotografiert worden, als er auf seiner die “Bild am Sonntag” gelesen. Daraus hat die BamS dann einen
bebilderten werblichen Artikel mit der Überschrift “Playboy am Sonntag” gemacht.
Der BGH (Urteil vom 31.05.2012, Az.: I ZR 234/10) hat hierin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gesehen und ein Urteil des OLG
Hamburg bestätigt, das den von eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von EUR 50.000,-
zugesprochen hat.
Der BGH geht in seiner Entscheidung davon aus, dass ein Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts vorliegt, der sich aus dem Umstand ergibt, dass Gunter Sachs durch die Abbildung seiner Person und die
begleitende Textberichterstattung ohne seine Zustimmung für Werbezwecke vereinnahmt wurde.
Dabei spielt es nach Ansicht des BGH keine Rolle, dass sich die Ab…
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