BGH : Personenen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von Bildaufnahmen prominenter ohne Einwilligung kann zulässig sein - Caroline von Hannover.
am 02.07.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine
Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden
Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK
mit den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 10 EMRK auch ohne Einwilligung
zulässig sein.
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2. Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden
(§ 22 Satz 1 KUG). Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts. Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich allein dem Abgebildeten die
Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild
vorgestellt wird (st. Rspr.; vgl. BGHZ 131, 332, 336; BGH Urteil vom 28.09.2004 - Az. VI ZR 305/03).
Eine Ausnahme besteht nach § 23 Abs. 1 KUG dann, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
handelt; allerdings nur soweit durch die Verbreitung berechtigte Interessen des
Abgebildeten nicht verletzt werden (§ 23 Abs. 2 KUG).
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3. Während als relative Person der Zeitgeschichte eine Person anzusehen ist, die durch ein bestimmtes
zeitgeschichtliches Ereignis das Interesse auf sich gezogen hat und die ohne ihre Einwilligung nur
im Zusammenhang mit diesem Ereignis abgebildet werden darf, gilt als absolute Person der Zeitgeschichte
eine Person, die aufgrund ihres Status und ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit findet,
so dass sie selbst Gegenstand der Zeitgeschichte ist und deshalb über sie berichtet werden darf.
Gleichwohl hat auch die absolute Person der Zeitgeschichte ein Recht auf …
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Identifizierende Bildberichterstattung
Handakte WebLAWg / Ohne eine Einwilligung des Abgebildeten gemäß § 22 KUG dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte veröffentlicht werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG). Bei der Verhaftung einer Person handelt es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis. Denn…
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