BGH: Zur persönlichen Haftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG bei wirtschaftlicher Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft

BGH Urteil vom 12.07.2011 II ZR 71/11 GmbHG § 11 Abs. 2, § 9a Abs. 1 Leitsätze des BGH: a) Bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft kommt eine Haftung der handelnden Personen analog § 11 Abs. 2 GmbHG nur dann in Betracht, wenn die Geschäfte vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung aufgenommen worden sind und dem nicht alle Gesellschafter zugestimmt haben. b) Versichert der Geschäftsführer bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung der Wahrheit zuwider, dass sich da…

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Themen: Haftung , Bgh , Analog , Burg , Gmbh , Vorratsgesellschaft , Neugründung , Persönliche Haftung , § 12 Abs. 2 Gmbhg , Hesellschaftsrecht , Mantelgesellschaft , Vorgesellschaft , Wirtschaftliche Neugründeung
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 7. September 2011 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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