BGH: Parkplatzbesitzer kann Falschparker abschleppen lassen und Schadensersatz verlangen
Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare
Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem
Fahrzeugführer verlangen.
BGH Urteil vom 5. 6. 2009 – V ZR 144/08 = NJW 2009, 2530
Klingt jetzt nicht sonderlich überraschend und dürfte auch jedem klar sein, der die Vorlesungen “Gesetzliche Schuldverhältnisse” und
“Sachenrecht” gehört hat, aber dem BGH wurde es trotzdem angetragen. Im konkreten Fall hat ein Grundstücksbesitzer, auf dessen
Grundstück sich auch ein entsprechend gekennzeichneter Privatparkplatz befindet, ein Abschleppunternehmen mit der Bewachung des
Parkplatzes beauftragt. Das Abschleppunternehmen war aus dem Vertrag berechtigt, festgestellte Falschparker abzuschleppen. Die
Abschleppkosten machte der Grundstücksbesitzer über ein Inkassounternehmen beim Falschparker geltend. Ein Falschparker hatte die
gezahlten Abschleppkosten klageweise zurückverlangt – überwiegend zu Unrecht, wie der BGH nun entschied, denn die Zahlung erfolgte
mit Rechtsgrund. Das Abschleppen ist nicht unverhältnismäßig und verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben. Auch kommt es nicht
darauf an, ob der Falschparker verkehrsbehindernd geparkt hat.
(…) Deshalb darf z.B. ein unbefugt auf einem fremden Grundstück abgestelltes Fahrzeug auch ohne konkrete Behinderung entfernt werden
(Erman/Lorenz, BGB, 12. Aufl., § 858 Rdnr. 3). Anderenfalls müsste der Besitzer die verbotene Eigenmacht all derer dulden, die – wie
es der Kl. für sich in Anspruch nimmt – nur eine kleine, räumlich abgegrenzte Grundstücksfläche unbefugt nutzen, ohne dass dadurch
die Nutzungsmöglichkeit der übrigen Fläche eingeschränkt wird; von seinem Selbsthilferecht dürfte der Besitzer nur gegenüber
demjenigen Gebrauch machen, der sein Fahrzeug ohne Berechtigung auf dem letzten freien Platz abstellt. Dies widerspräche der
rechtlichen Bedeutung, welche das Gesetz dem unmittelbaren Besitz beimisst.
Einen…
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