BGH: Parfümtester - Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte, sind die Markenrechte nach § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft.
am 19.08.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen
Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte (hier: Duftwässer,
die zu Testzwecken vom allgemeinen Publikum in den Ladenlokalen der Abnehmer des Markeninhabers verbraucht werden sollen),
sind die Markenrechte nach § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft.
<br><br>
2. In dem Verkauf einer vom Markeninhaber als unverkäuflich bezeichneten Ware
liegt keine Veränderung der Ware i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG.
<br><br>
3. Der Inhaber des Markenrechts kann auch nach dem Inverkehrbringen rechtmäßig gekennzeichneter
Ware solche Handlungen verbieten, die die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens
verletzen (EuGH, Urt. v. 23.4.2002 - C-143/00, Slg. 2002, I-3759 = GRUR 2002, 879 Tz. 30 =
WRP 2002, 666 - Boehringer/Swingward u.a.). Eine solche Beeinträchtigung ist anzunehmen,
wenn die Veränderung die Eigenart der Ware berührt (BGHZ 131, 308, 316 - Gefärbte Jeans;
BGH, Urt. v. 9.6.2004 - I ZR 13/02, GRUR 2005, 160, 161 = WRP 2005, 106 - SIM-Lock I).
<br><br>
4. Ein berechtigter Grund i.S. des § 24 Abs. 2 MarkenG kann allerdings auch …
Der Verkauf von Testware ist zulässig
Die herrschende Meinung / Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte (hier: Duftwässer, die zu Testzwecken vom allgemeinen Publikum in den Ladenlokalen der A…
Der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Vorwurf einer markenrechtlichen Abmahnungen ist nicht immer gerechtfertigt, da das Markenrecht hinsichtlich der vertriebenen Waren möglicherweise erschöpft ist. Der Erschöpfungsgrundsatz ist in § 24 Abs. 1 MarkenG geregelt. Er b…
BGH: Verkauf von Parfümtestern keine Markenrechtsverletzung - Erschöpfung des Markenrechts
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 15. Februar 2007 - I ZR 63/04 MarkenG § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Parfümtester Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.02.2007 - I ZR 63/04 entschieden, dass der Verkauf von Parfümtestern zulässig und keine Markenrechtsverl…
BGH: AIDOL - In der Verwendung einer kennzeichenrechtlich geschützten Bezeichnung als Metatag im HTML-Code oder auch in Weiß-auf-Weiß-Schrift kann eine kennzeichenmäßige Benutzung liegen (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls = MIR 2006, Dok.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in Weiß-auf-Weiß-Schrift, kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte d…
SIM-Lock Entscheidung des BGH
MCNeubert lawblog / Werden Mobiltelefone, mit denen aufgrund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur in einem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so liegt eine die Ers…
BGH: Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht
Telemedicus / In einem Urteil vom 15. Februar 2007 entschied der BGH, dass eine markenrechtliche Erschöpfung eintritt, wenn der Markeninhaber die Markenware (hier Parfumtester) einem Dritten zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte überlässt. D…
