Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftstücke
Rechtslupe | 27. Juli 2011 — Die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze muss sich entweder – für alle Fälle – aus einer allgemeinen Kanzleianweisung …
Der BGH (IV ZB 30/09) hat sich wieder einmal damit beschäftigt, dass eine Rechtsanwaltsfachangestellte im Auftrag des Rechtsanwalts ein Fax absendet und dabei die falsche Fax-Nummer wählt. Im Rahmen der Streitfrage, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, klärt der BGH:
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Prozessbevollmächtigte des Klägers die Übermittlung der Berufungs-begründung per Telefax ihrer Büroangestellten überlassen durfte. Ein Rechtsanwalt darf die einfach zu erledigende Aufgabe einer Telefax-übermittlung einer zuverlässigen, hinreichend geschulten und überwach-ten Bürokraft übertragen und braucht die Ausführung eines solchen Auf-trags nicht konkret zu überwachen oder zu kontrollieren (BGH, Beschlüs-se vom 20. Oktober 2009 – VIII ZB 97/08 – juris Tz. 12; vom 9. April 2008 – I ZB 101/06 – NJW-RR 2008, 1288 Tz. 8; vom 11. Februar 2003 – VI ZB 38/02 – NJW-RR 2003, 935 unter 1, jeweils m.w.N.). Da die Telefaxnum-mer des Oberlandesgerichts deutlich erkennbar und korrekt im Adress-feld der Berufungsbegründungsschrift angegeben war, bestand für die Prozessbevollmächtigte des Klägers – wie das Berufungsgericht zutref-fend ausgeführt hat – kein Anlass, die Mitarbeiterin ausdrücklich auf die Verwendung dieser Nummer hinzuweisen. Vielmehr konnte sie sich dar-auf verlassen, dass ihre Angestellte, die bislang bei Kontrollen keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hatte, die Versendung des Schrift-satzes per Telefax korrekt vornehmen werde.
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist der Pro-zessbevollmächtigten des Klägers kein Organisationsverschulden hin-sichtlich der gebotenen Ausgangskontrolle anzulasten.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ge-nügt der Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten an-weist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist. Erst danach darf die Frist im Fr…
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