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BGH: Opt-Out-Regelung für Zusendung von Werbemails und SMS unwirksam - Payback

am 20.07.2008 von http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/

Der BGH hat mit Urteil vom 16. Juli 2008 – VIII ZR 348/06 entschieden, dass die in den Teilnahmebedingungen des Rabattsystems Payback enthaltenen Regelungen zur Zusendung von Werbung per Email und SMS unwirksam sind. So sah das Anmeldeformular vor, dass sich der Nutzer damit einverstanden erklärt, Werbung per SMS und EMails zu erhalzen. Die Teilnehmer hatten lediglich die Möglichkeit durch ankreuzen eines Kästchen zu erklären, dass sie diese Einwilligung nicht erteilen (Opt-Out-Lösung). Der BGH fordert hingegen in Einklang mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG eine gesonderte Erklärung, mit welcher der Kunde ausdrücklich einwilligt, dass er Werbung per Email oder SMS erhalten will (Opt-In-Lösung). Unbedenklich ist es hingegen, wenn der Anbieter eines Rabattsystems bei …

Schutz vor Werbung via E-Mail und SMS

BeRechTnend / Mit Urteil vom 16.07.2008 (Az. VIII ZR 348/06 - nicht veröffentlicht) hat der BGH die Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen “Opt-Out” Erklärung zur Verwendung von Kundendaten zu Marktforschungszwecken durch das Kundenbindungs- und R…

BGH: Payback - Zur (Un-) Wirksamkeit verschiedener Klauseln betreffend der Einwilligung in Werbung und der Datennutzung sowie -weitergabe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kundenbindungs- und Rabattsystems.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Betreiber eines Kundenbindungs- und Rabattsystems für Verträge mit Verbrauchern über die Teilnahme an dem System verwendet, hält die Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs…

BGH schützt Verbraucher vor Werbung durch E-Mail und SMS

RA Kadelke / Der BGH hat dem Betreiber des Kundenbindungs- und Rabattsystems Payback die formularmäßige Verwendung einer Klausel, mit welcher Kunden in die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Werbung und Marktforschung einwilligen sollten, für unvereinbar mi…

BGH schützt Verbraucher vor Werbung durch E-Mail und SMS

RA Kadelke / Der BGH hat dem Betreiber des Kundenbindungs- und Rabattsystems Payback die formularmäßige Verwendung einer Klausel, mit welcher Kunden in die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Werbung und Marktforschung einwilligen sollten, für unvereinbar mi…

BGH: Formularmäßige Opt-Out-Erklärung im Anmeldeformular vom Rabattsystem Payback teilweise unwirksam

Dr. Bücker Newsfeed / 1. In der Entscheidung vom BGH vom 16.07.2008 - Az. VIII ZR 348/06 billigte der BGH weitestgehend alle Payback-Klauseln, die von der Verbraucherschutzzentrale als unwirksam angesehen worden waren. Aufgrund der Vielzahl von Payback-Kunden sei es nach…

Bundesgerichtshof : Payback - Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS - Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen Opt-out-Erklärung im Rahmen eines Bonusprogramms

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 16.07.2008 – Az. VIII ZR 348/06; Vorinstanzen: LG München I, Urteil vom 09.03.2006 – Az. 12 O 12679/05 = ; OLG München, Urteil vom 28.09.2006 – Az. 29 U 2769/06 = <b>Zur Sache</b> <br><br> Der Kläger…

Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS - Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen “Opt-out”-Erklärung

auchRecht.de / Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 16.7.2008 - VIII ZR 348/06 - darüber zu entscheiden, ob die Einwilligung in die Zusendung von E-Mail und SMS zulässig ist, wenn diese Einwilligung bereits mit der Unterschrift als erteilt gelten soll und e…

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