BGH: "Online Computer-Durchsuchung III" - Die "verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig.

1. Die "verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 StPO gestützt werden. Diese Vorschrift gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte Durchsuchung. 2. Maßgeblich ist, dass § 102 StPO nur zu einer offen ausgeführte Dursuchung ermächtigt. Es kommt nicht darauf an, dass die in den Speichermedien eines Computers abgelegten Daten im Einzelfall ähnlich sensibel und schutzwürdig sein können wie das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort und dass die Maßnahme wegen der Durchsicht einer Vielzahl unterschiedlicher Daten als ein besonders schwerwiegender Eingriff in das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung erscheinen mag. Denn unter diesem Aspekt unterscheidet sich die verdeckte Online-Durchsuchung nicht von einer im Rahmen einer offenen Durchsuchung vorgenommenen Auswertung von elektronischen Datenträgern, die als unbedenklich angesehen wird. Auch wenn die Anordnung einer verdeckten Online-Durchsuchung in der Weise beschränkt wird…

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Themen: Bgh , Computerdurchsuchung

Erschienen 14. Februar 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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