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BGH: Nur ausnahmsweise mutmaßliches Einverständnis in Telefonwerbung

am 21.01.2008 von http://www.spam-abwehren.de

+++ Pressemeldung des Bundesgerichtshof über neue Entscheidung zu Telefonwerbung +++ BGH bestätigt offfenbar restriktive Rechtsprechung +++

Wie die Pressestelle des BGH soeben meldet, hat der BGH mit Urteil vom heutigen Tage erneut zur Frage der Zulässigkeit von Telefonwerbung entschieden. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob aus der Tatsache eines bestehenden kostenlosen Eintrags auf ein mutmaßliches Interesse für die telefonische Bewerbung eines kostenpflichtigen Eintrages geschlossen werden konnte. Dies verneinte der BGH nun und bestätigt damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das das anrufende Unternehmen auf Klage eines Wettbewerbers entgegen der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Essen zur Unterlassung verurteilt hatte. Offensichtlich bekräftigt der BGH somit seine bisherige restriktive Linie gegen Cold calls. 


Spam-abwehren.de wird weiter berichten, wenn der Volltext des Urteils vorliegt. 


(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. September 2007, AZ: I ZR 88/05 - Suchmaschineneintrag) 


 



 


Update 22.01.2007


Nunmehr liegen die Entscheidungsgründe im Volltext vor.


Der offizielle Leitsatz der Entscheidung lautet:



"Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant war, einverstanden sein. Der kostenlose Eintrag eines Gewerbetreibenden im Verzeichnis einer Internetsuchmaschine, die nur eine unter einer Vielzahl gleichar-tiger Suchmaschinen ist, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, der Gewerbetreibende werde mit einem Anruf zur Überprüfung des über ihn eingespeicherten Da-tenbestandes einverstanden sein, wenn der telefonische Weg gewählt wurde, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung (hier: der Umwandlung des kos-tenlosen Eintrags in einen erweiterten und entgeltlichen Eintrag) zu unterbreiten (Ab-grenzung zu BGH, Urt. v. 5.2.2004 - I …

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BGH: Unaufgeforderte Anrufe bei Gewerbetreibenden zu Werbezwecken unzulässig - Werbung für kostenpflichtigen Suchmaschineneintrag

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Nunmehr liegt ein weiteres Urtel des BGH zur Telefonwerbung im Volltext vor. Wir hatten die dazugehörige Pressemitteilung des BGH bereits kurz kommentiert. BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 88/05 UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 Suchmaschineneintr…

BGH: Suchmaschineneintrag - Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er gep…

Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesgerichtshofs hat den Schutz von Gewerbetreibenden und Selbständigen vor unerwünschten Werbeanrufen gestärkt und geurteilt, dass ein unaufgeforderter Telefonanruf bei einem Unternehmen, der lediglich zu Werbezwecken erfolgt, w…

BGH: Kaltaquiseanrufe auch gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel unzulässig

spam-abwehren.de / Bundesgerichtshof bekräftigt Rechtsprechung zu Telefonwerbung +++ zu vermutendes Einverständnis nicht wegen bloßer Sachbezogenheit der Werbung oder tatsächlich vom Werbeadressaten geäußertem Produktinteresse Di…

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