Auffahrunfall und Fahrspurwechsel auf der Autobahn
Recht & Mediation | 23. Juli 2009 — Mit der Frage Fahrspurwechsel und Auffahrunfall auf der Autobahn hatte sich das Saarländische Oberlandesgericht auseinanderzuse…
Weil es mit den Beweisen nach einem Verkehrsunfall nicht so einfach ist, hat die Rechtsprechung ein System von Beweislast und Anscheinsbeweisen entwickelt, das leider auch nicht so einfach ist. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 15/10, nocheinmal eine recht häufige Situation an der Autobahnausfahrt beleuchtet:
Dreihundert Meter vor einer Ausfahrt, an der sowohl der VW-Bus als auch der Opel Astra die Autobahn verlassen wollten, überholte der VW den Opel und scherte danach auf die Spur des Opel. Es kam zum Auffahrunfall. Natürlich ist bei einem Auffahrunfall erst einmal der Auffahrende gehalten, darzulegen, warum er dem Vordermann zu nahe gekommen ist. Sonst haftet er allein. Und natürlich gilt dies nicht, wenn feststeht, daß der Vordermann im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall einen Spurwechsel veranstaltet hat.
Der BGH sah in dieser Konstellation auf der Autobahn nun aber auch keinen Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsler, sondern beließ es dabei, festzustellen, daß die vom Berufungsgericht vorgenommene hälftige Schadensteilung nicht zu beanstanden sei. Nebenbei würdigte er dabei noch die Anstoßstellen am Fahrzeug, nämlich vorne links und hinten rechts – auch dies spräche gegen einen typische Auffahrunfall.
Rechtsrat aus Spandau: Man…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. April 2011 auf http://rechtsanwalt-leisner.de.
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