Alle Blogs » BGH: Neue Tatsachen bei Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

BGH: Neue Tatsachen bei Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

am 04.07.2006 von http://www.strafblog.de

Mit Beschluss vom 22.02.2206 – 5 StR 552/05 – (abgedruckt in NStZ-RR 2006, 204) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass nur solche Tatsachen nach der Verurteilung „erkennbar“ iSd. § 66b StGB und damit „neu“ sind, die dem Richter im Ausgangsverfahren nicht bekannt waren und die er auch nicht hätte erkennen können.

Die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung dürfe damit nicht auf Tatsachen gestützt werden, die der Tatrichter bei gebührender, dem Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO entsprechender Nachforschung und hinreichender Aufklärung schon in der Hauptverhandlung hätte erkennen können.

Im der zitierten Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte die Strafkammer des Landgerichts Hamburg gegen einen im Jahr 1990 wegen zweifachen Mordes Verurteilten nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Als Anknüpfungstatsache hierfür zog der kritisierte Tatrichter den Umstand heran, dass der Verurteilte bereits im Jahr 1985 wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt worden war. Dies sei der Strafkammer bei der Verurteilung im Jahr 1990 unbekannt gewesen, da sie lediglich von der Verurteilung gehört habe. Jedoch habe weder das Bundeszentralregister (BZR) eine entsprechende Eintragung aufgewiesen noch seien die Akten des früheren Verfahrens auffindbar gewesen.

Der BGH ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Das Landgericht hätte bei gebotener Sorgfalt die frühere Verurteilung feststellen und in seine Entscheidung miteinbeziehen können. Da es dies versäumt habe, könne die 1985 abgeurteilte Tat nicht als Anknüpfungstatsache für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung herangezogen werden. Konsequenterweise hat der BGH es in diesem Falle gleichsam ausgeschlossen, dass ein Gutachten über die erstmalige Bewertung „der Gesamtheit der Tötungsdelikte“ als „neue“ Tatsache berücksichtigt werden könne, soweit hierbei auf die Verurteilung aus dem Jahr 1985 abgestellt würde.

Autorin: RAin Viktoria Nagel

Kanzlei POHLEN + MEISTER

« »
Kommentar schreiben




Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

Handakte WebLAWg / Die heutige Entscheidung des 1. Strafsenats ist die erste des BGH, die zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b Abs. 1 StGB ergeht. Das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist erst am 29. Juli 2004 in Kra…

/ …

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Handakte WebLAWg / Der 2. Strafsenat des BGH hat eine Entscheidung des LG Wiesbaden, mit der es die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen bereits früher rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter abgelehnt hatte, auf die Revision der Staatsa…

/ …

/ …

BGH hebt die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der BGH hat am 25.11.2005 zur nachträglichen Sicherungsverwahrung u.a. ausgeführt: § 66 b Abs. 1 und 2 StGB setzt ausdrücklich voraus, dass nach einer Verurteilung wegen einer der dort angeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe vor Ende d…

BGH: Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nur unter engsten Voraussetzungen

Jurabilis / Der nachträglichen Anordnung einer Sicherheitsverwahrung sind enge Grenzen gesetzt. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 25.11.2005 (Az.: 2 StR 272/05). Voraussetzung für die nachträgliche Sicherheitsverwahrung seien nach der…

Nachträgliche Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche

RA Kadelke / Nachträgliche Sicherungsverwahrung soll künftig auch bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten angeordnet werden können. Der Bundestag hat dazu heute ein Gesetz beschlossen. Bislang gibt es – anders als im Erwachsenenstrafrecht – keine Sicherung…

BGH: Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Anwalt bloggt / BGH, Urteil vom 11.05.2005 - 1 StR 37/05; BGHSt 50, 121 Die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung scheidet nicht allein deswegen aus, weil der Verurteilte nach vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe aus…

BGH nochmals zur Sicherungsverwahrung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die nachträgliche Anordnung der Unterbringung eines 49-jährigen wegen vielfachen Kindesmissbrauchs verurteilten Mannes in der Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Dresden aufgehoben. T…

Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung aufgehoben

Handakte WebLAWg / Der 5. (Leipziger) Strafsenat des BGH hat die nachträgliche Anordnung der Unterbringung eines 49-jährigen wegen vielfachen Kindesmissbrauchs verurteilten Mannes in der Sicherungsverwahrung durch das LG Dresden aufgehoben. Trotz einer auf der Grundl…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

POHLEN + MEISTER

Weblog unserer Kanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht

Das Blog des Autors ist temporär nicht erreichbar.

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »