BGH: Nestlé Sammelaktion ist nicht wettbewerbswidrig!
am 23.07.2008 von http://www.drbuecker.de1. In der Entscheidung vom 17. Juli 2008 - Az. I ZR 160/05 stellte der BGH fest, dass eine Sammelaktion von Nestlé nicht wettbewerbswidrig ist. Bei dieser Aktion befanden sich Sammelpunkte auf den Schokoriegeln von Nestlé (z. B. Lion, Nuts). Hatte der Kunde (hier auch besonders der jugendliche Kunde) durch konsumieren der Riegel und sammeln, der auf der Verpackung befindlichen Sammelpunkte, eine Anzahl von 25 Punkten erreicht, so konnte man diese gegen einen Gutschein im Wert von 5 € für einen Einkauf beim Internet-Versandhändler amazon.de einlösen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte auf Unterlassung, weil diese Aktion wettbewerbswidrig die Sammelleidenschaft Jugendlicher ausnutze. Rationales Kaufen wäre dann beim Jugendlichen nicht mehr möglich.2. Ebenfalls bekannt sind solche Sammelaktionen, die sich auch an Jugendliche richten, z. B. im Zusammenhang mit den Firmen Toblerone und Mc Donalds. Die Firma Toblerone in Zusammenarbeit mit dem Spielzeughersteller Tipp Kick bot beispielsweise eine Sammelaktion an, in der es ebenfalls darum ging, Ware von Toblerone zu konsumieren und die Verpackung zu sammeln. Auf dieser befand sich ein Code. Bei Eingabe dieses Codes auf der entsprechenden Seite konnte der Kunde einen Gutschein von bis zu 20 € für den Kauf von Tipp Kick-Artikeln erhalten.Die Schnellrestaurantkette Mc Donalds bietet alljährlich eine Sammelaktion in Zusammenarbeit mit Monopoly an. Dort erhält man beim Kauf eines Menüs bis zu zwei Straßen. Bei einem Straßenzug bekommt man einen größeren Gewinn. Ebenfalls kann der Kunde einen Sofortgewinn erhalten. Auch hier könnte die Sammelleidenschaft Jugendlicher ausgenutzt werden, um ihn zum Essen bei der Restaurantkette Mc Donalds anzuhalten.3. Während das Landgericht der Klage gegen Nestlé stattgegeben hatte, hatte das OLG …
Bundesgerichtshof : Lion, KIT KAT & Nuts: Sammelaktion für Schoko-Riegel nicht wettbewerbswidrig - Nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen ist wettbewerbswidrig. Auf die Tranzparenz und Überschaubarkeit kommt es an.
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 17.07.2008 - Az. I ZR 160/05 N-Screens; Vorinstanzen: OLG Frankfurt, Urteil vom 4.08.2005 Az. 6 U 224/04; LG Frankfurt, Urteil vom 14.10.2004 Az. 2/03 O 35/04 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivi…
Schoko-Riegel Sammelaktion nicht wettbewerbswidrig
Recht Medial / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete. Die Nestlé AG hatte für ihre Schoko-Rie…
Sammelaktion für Schoko-Riegel
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete. Die Nestlé AG hatte für ihre Schoko-Riegel…
Schokoriegel, Sammelaktionen und die Marktkenntnis Minderjähriger
IP|Notiz / Am 17. Juli 2008 erging ein wettbewerbsrechtliches Urteil des BGH, das den einen oder anderen Leser sicherlich interessieren dürfte. Da die Entscheidung in Druckform bislang noch nicht vorliegt, möchten wir vorerst auf die Pressemitteilung verweise…
BGH: Sammelaktion für Schoko-Riegel
Rechtblog / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete. Die Nestlé AG ha…
BGH: Nestle-Amazon Werbung für Schoko-Riegel ist zulässig
§§ Jur-Blog.de §§ / BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 160/05 - Aus Gründen des im Wettbewerbsrecht verankerten Jugendschutzes ist die Werbung an Kinder und Jugendliche regelmäßig besonders zu Überprüfen. Das Ausnutzen von Spiel- und Sammeltrieb von Kindern und J…
Werbung gegenüber Minderjährigen
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Werbung, die geeignet ist, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen, ist rechtswidrig. Minderjährige sind aufgrund ihrer geringeren Lebenserfahrung in der Regel weniger in der Lage, die durch Werbung angepriesene Le…
Kinder und Jugendliche haben ihre Sammelleidenschaft im Griff
LBR-Blog / Dieser Ansicht ist jedenfalls der BGH in seiner Entscheidung I ZR 160/05 vom 17.07.2008. Bislang liegt nur die Pressemitteilung vor. Der BGH hatte mal wieder über eine Sammelaktion zu entscheiden die sich unter anderem an Kinder und Jugendliche ric…
Sammelaktion für Schoko-Riegel
Handakte WebLAWg / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete. Die Nestlé AG hatte für ihre Sch…
Klingeltöne und Jugendzeitschriften
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesgerichtshof hat jetzt auf die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und…
