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BGH näher am Leben als so mancher Tatrichter

am 22.05.2006 von http://strafprozess.blogspot.com

In der Entscheidung 1 StR 90/06 hat der BGH mal wieder gezeigt, dass die Herrschaften aus den Strafsenaten - jedenfalls hin und wieder - realitätsnäher denken, als so manche Strafkammer. Viele Strafkammern sehen den Detailreichtum einer Aussage eines Belastungszeugen als Glaubhaftigkeitsmerkmal. Der Kern der Entscheidung des BGH: Bei der Verneinung eines Falschbelastungsmotivs aufgrund des Detailreichtums hätte die hier nahe liegende Möglichkeit …

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An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

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