Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 13. April 2011 — Der BGH hat die - in der Praxis immer wieder aufkeimende - Frage entschieden, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sach…
BGH, Urteil vom 13.04.2011, Az. VIII ZR 220/10 § 269 Abs. 1 BGB
Der BGH hat laut seiner Pressemitteilung Nr. 60/2011 entschieden, dass die Frage, an an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss mangels spezieller Regelung im Kaufrecht gemäß § 269 Abs. 1 BGB nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls bestimmt, wenn - wie hier - vorrangige Parteivereinbarungen nicht getroffen worden sind. Zwar hatte der Verkäufer den Anhänger zur “Selbstabholung” ausgewiesen, dann aber doch ins Ausland (Frankreich) versandt. Zur Bestimmung des Ortes der Nacherfüllung sind die Ortsgebundenheit und die Art der vorzunehmenden Leistung sowie das Ausmaß der Unannehmlichkeiten zu berücksichtigen, welche die Nacherfüllung für den Käufer mit sich bringt. Letzteres folge, so der VIII. Zivilsenat, aus den Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, nach deren Art. 3 Abs. 3 die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen müsse. Zum Fall: “Da die Beseitigung der von den Klägern gerügten Mängel des Camping-Faltanhängers den Einsatz von geschultem Personal und Werkstatttechnik erfordert und ein Transport des…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. April 2011 auf http://damm-legal.de.
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Rechtslupe | 14. April 2011 — An welchem Ort muss der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen? Wenn …
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IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 11. Januar 2012 — In seiner Entscheidung vom 13.04.2011 (Az. VIII ZR 220/10) nahm der BGH erstmals zur Frage nach dem Erfüllungsort der Nacherfül…