BGH: Monatliche Gebühr für die Führung eines Darlehenskontos kann nicht über AGB vereinbart werden

BGH, Urteil vom 07.06.2011, Az. IX ZR 388/10 § 307 BGB

Der BGH hat entschieden, dass die Vereinbarung von monatlichen Gebühren für die Führung eines Darlehensvertrages durch ein Kreditinstitut nicht durch AGB möglich ist. Der Senat erklärte eine Klausel für unwirksam, die besagte “Alle durch den Abschluss und Vollzug dieses Vertrages einschließlich der Sicherheitenbestellung entstehenden Kosten trägt der Darlehensnehmer. Dies sind: ….. Kontoführungsgebühr …. € monatlich”. Im Unterschied zum Vertrag über die Führung eines Kontokorrentkontos gebe es im Darlehensvertrag keine originäre vertragstypische Pflicht des Darlehensgebers, dem Darlehensnehmer über die Verbuchung seiner Zahlungen …

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Themen: Verbraucherschutz , Bgh , Bundesgerichtshof , Gebühren , Urteile & Beschlüsse , Konto , Verbraucher , Allgemeine Geschäftsbedingungen , Klausel , Unwirksam , Agb News+recht , Kontoführungsgebühren , Darlehenskonto
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 8. November 2011 auf http://damm-legal.de.

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