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BGH: Mit zwei Klicks erreichbares Impressum genügt

am 29.10.2006 von Vertretbar Weblawg

Seit einigen Jahren beschäftigen sich deutsche Gerichte mit der Frage, unter welcher Bezeichnung die Informationen über den Betreiber einer Webseite wie beispielsweise Name, gesetzlicher Vertreter und Anschrift auf der Internetseite enthalten sein müssen. Ebenfalls unklar war bislang, ob die …

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Sascha Kremer

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