BGH: Metrosex - Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar. Unter dem Gesichtspunkt der Erstbege
am 27.08.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige
Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, so dass darin noch
keine Verletzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S. von § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 MarkenG liegt.
Sie können jedoch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch
des Inhabers des älteren Zeichenrechts begründen.
2. Die Registrierung eines Domainnamens stellt noch keine Benutzung der betreffenden Bezeichnung im geschäftlichen
Verkehr und damit auch keine Verletzung eines mit dieser Bezeichnung identischen oder ähnlichen Kennzeichenrechts dar
(BGH, Urteil vom 02.12.2004 - Az. I ZR 207/01, WRP 2005, 893 - weltonline.de).
3. Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nur, soweit ernsthafte und greifbare
tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten
(vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1992 - Az. I ZR 84/90, WRP 1992, 314 - Jubiläumsverkauf; BGH Urteil vom 14.07.1993 - Az. I ZR 189/91,
WRP 1993, 749 - Geld-zurück-Garantie; BGH, Urteil vom 15.04.1999 - Az. I ZR 83/97, WRP 1999, 1133 - Preissturz ohne Ende;
BGH, Urteil vom 31.05.2001 - Az. I ZR 106/99, WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe, m.w.N.).
Dabei muss sich die Erstbegehungsgefahr auf eine konkrete Verletzungshandlung beziehen. Die Erstbegehungsgefahr
begründenden Umstände müssen die drohende Verletzungshandlung so konkret abzeichnen, dass sich für alle Tatbestandsmerkmale
zuverlässig beurteilen lässt, ob sie verwirklicht sind (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.1970 - Az. I ZR 48/68 - Löscafé).
4. Aus der Tatsache, dass ein Domainname von einem kaufmännischen Unternehmen angemeldet worden ist, kann nicht hergeleitet werden,
dass bei einer Verwendung des Domainnamens …
BGH: metrosex.de (Urteil vom 13.03.2008 - I ZR 151/05)
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