BGH: Materiellrechtliche Kostenerstattung - Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abw
1. Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abwehr des Anspruchs aufgewendeten Anwaltskosten. 2. Ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch kann sich etwa aus Vertrag, Verzug, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Delikt ergeben. 3. Wird jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner mit einer Forderung konfrontiert und entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, dann kommen als Anspruchsgrundlage für einen Ersatzanspruch regelmäßig culpa in contrahendo, positive Vertragsverletzung (jetzt §§ 280, 311 BGB) oder die deliktischen Vorschriften (§§ 823, 826 BGB) in Betracht, möglicherweise auch Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB. 4. Außerhalb vertragliche Beziehungen entsteht alleridings allein durch die Geltendmachung eines Anspruchs, der tatsächlich nicht besteht oder jedenfalls nicht weiter verfolgt wird, keine Sonderverbindung auf deren Grundlage dann ein Anspruch aus culpa in contrahendo oder positiver Vertragsverletzung begründet sein könnte. Ausnahmen mögen dann gelten, wenn der in Anspruch Genommene im Einzelfall besonders schutzwürdig ist. 5. Einen generellen Kostenerstattungsanspruch gegen denjenigen, der sich unberechtigt eines Rechts berühmt kennt die deutsche Rechtsordnung nicht. Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen. 6. Die Abwehr des Anspruchs durch den (fälschlich) in Anspruch Genommenen ist keine dem Interesse und mutmaßlichen Willen des Anspruchstellters entsprechende Maßnahme. § 683 BGB kommt als Grundlage für eine Kostenerstattung damit nicht in Betracht (so allerdings - im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes - für eine Wettbewerbsverein: BGHZ 52, 393, 399 f.). 7. § 823 Abs. 1 BGB ist jedenfalls dann nicht einschlägig, wenn der Anspruchsteller in keines der dort genannten Rechtsgüter eingegriffen hat und der in Anspruch Genommene einen reinen Vermögensschaden erlitten hat. 8. Falls di…
» Vollständiger ArtikelThemen: Abw , Vertrag , Culpa IN Contrahendo , Materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch
Erschienen 14. Februar 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.
Materiellrechtliche: Materiellrechtliche Kostenerstattung
Handakte WebLAWg | 14. Februar 2007 — Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspr…
Unberechtigte Forderung Anwaltskosten: Lebensrisiko unberechtigte Ansprüche
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 6. Februar 2007 — Manchmal kommt man wie die Jungfrau zum Kinde: irgendwer meint, einen Anspruch gegen einen erheben zu müssen. Sorgenvoll ob des…
BGH: Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und löst keinen Erstattungsanspruch…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 23. Juli 2008 — BGH, Urteil vom 12.12.2006, Az. VI ZR 224/05 §§ 280, 311, 677 ff., 823, 826 BGB, §§ 91 ff. ZPO Der BGH ist der Rechtsansich…
BGH: Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und löst keinen Erstattungsanspruch…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 23. Juli 2008 — BGH, Urteil vom 12.12.2006, Az. VI ZR 224/05 §§ 280, 311, 677 ff., 823, 826 BGB, §§ 91 ff. ZPO Der BGH ist der Rechtsansich…
Rechtsanwaltsgebühren als „allgemeines Lebensrisiko“!?
WK LEGAL Online Blog | 3. Dezember 2010 — Mit dieser vom Bundesgerichtshof (BGH) durch Urteil vom 12. Dezember 2006 (VI ZR 224/05) in die Welt gesetzten Weisheit sieht m…
Einen solchen Anspruch kennt die deutsche Rechtsordnung jedoch nicht
InsoBlog.de | 3. Februar 2007 — So alle 2-3 Monate schreibt ein Anwalt einer Gläubigerin: Ich soll seiner Mandantin die Kosten ersetzen, die ihr durch seine Be…
BGH zum Kostenersatz bei unbegründeter Inanspruchnahme
Anwaltskanzlei von Olnhausen | 21. Februar 2007 — Das zweite Urteil des BGH zum Kostenersatz betraf die wichtige Frage, ob jemand, der wegen einer unbegründeten Forderung außerg…
Prozessuale Kostenerstattung für ein Privatgutachten
Rechtslupe | 9. März 2012 — Eine prozessuale Kostenerstattung von zuvor auf materiell-rechtlicher Grundlage erfolglos eingeklagten Kosten eines Privatgutac…
Bgh Njw 2006, 1065: LG Bonn: "Gegenstand unserer Beauftragung ist die ... im Klassenzimmer der Schulklasse 3b ... getätigte Äußerung" - Zum materiell-…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 24. August 2008 — 1. Die Kosten, die für die Rechtsverteidigung aufgewendet werden, können dann von dem Anspruchsteller ersetzt verlangt werden, wen…
Materieller Kostenerstattungsanspruch: Materieller Kostenerstattungsanspruch
Lichtenrader Notizen | 10. Februar 2007 — Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 224/05 - übersichtlich aufgeschlüsselt, unter welchen Voraussetz…

