BGH: Keine Markenrechtsverletzung durch rein firmenmäßigen Gebrauchs eines Kennzeichens

Der Bundesgerichtshof stellt in einem jüngeren Urteil noch einmal klar, dass ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Kennzeichens keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG (Markenrechtsverletzung) ist.

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs wird eine Marke nicht im Sinne von Art. 5 Abs. 1 MarkenRL “für Waren oder Dienstleistungen” benutzt, wenn das angegriffene Zeichen ausschließlich als Unternehmensbezeichnung verwendet wird. Quelle: BGH, Urt. v. 12.05.2011, I ZR 20/10

Eine Markenrechtsverletzung liegt nur dann nicht vor, wenn das Zeichen ausschließlich als Unternehmensbezeichnung verwendet wird.

Wird dagegen die Unternehmensbezeichnung auch auf den Waren angebracht oder mit diesem Zeichen für die Waren oder Dienstleistungen geworben und der Verkehr dadurch zu de…

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Themen: Google , Urteil , Bgh , Marke , Unternehmenskennzeichen , Das Recht , Firmenname , Kennzeichenmäßige Benutzung

Erschienen 2. November 2011 auf http://www.markenservice.net/blog/.

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