BGH: Zur markenmäßigen Benutzung von DAX®

BERLIN BLAWG berichtete im Mai anlässlich einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) über den Streit der Commerzbank mit der Deutschen Börse AG, die die Wortmarkenrechte an der Bezeichnung DAX hält. Das Urteil des BGH vom 30. April 2009 – AZ: I ZR 42/07 – liegt nun im Volltext vor. Die Leitsätze der Entscheidung lauten:

a) Veröffentlicht der Markeninhaber (hier: Deutsche Börse AG) einen mit der Marke bezeichneten Aktienindex (hier: DAX), kann er einem Dritten aufgrund des Markenrechts nicht verbieten, in den von dem Dritten emittierten Finan-produkten als Bezugsgröße auf den Aktienindex zu verweisen, wenn dies sachlich und informativ geschieht und der Eindruck vermieden wird, es bestünden Handelsbeziehungen zwischen den Beteiligten.

b) Ein Verstoß gegen die guten Sitten i.S. des § 23 Nr. 2 MarkenG liegt vor, wenn ein Dritter den mit einer Marke übereinstimmenden Aktienindex (hier: DivDAX) im Rahmen der Produktkennzeichnung seiner Wertpapiere (hier: Unlimited DivDAX® Indexzertifikat) verwendet.

c) Verweist ein Bankinstitut auf einen Aktienindex als Bezugsgröße für die Wertentwicklung seiner Finanzprodukte, liegt darin keine wettbewerbswidrige Nachahmung der in der Ermittlung und Herausgabe des Aktienindex bestehenden Leistung.

d) Ist ein Lizenznehmer zur Zahlung von Einzellizenzgebühren für die Verwendung der Marke bei der Ausgabe von Wertpapieren verpflichtet, kann allein deren vermehrte Ausgabe kein Anpassungsverlangen nach § 313 BGB begründen.

Die Commerzbank benutzt auf ihren Wertpapieren und Optionsscheinen die Formulierung "bezogen auf den DAX®" und den Hinweis, dass "DAX®" eine eingetragene Marke der Beklagten ist. Dafür zahlte sie bis ins Jahr 2005 an die Deutsche Börse jährlich mehrere Hundertausend Euro. Als es zum Streit über die Höhe der Lizenzen kam, kündigte die Commerzbank den …

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Themen: Rechtsprechung , Presse , Berlin , Wettbewerb , Marken , Urteil , Bgh , Gewerblicher Rechtsschutz , Bgb , Blawg , Marke , Streit , Commerzbank , Dax , Wortmarke
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 14. Oktober 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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