BGH: Bei Mangel muss Käufer dem Verkäufer die Sache zur Überprüfung überlassen

Das hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10.03.2010 entschieden (Az. VIII ZR 310/08): Danach müsse sich ein Verkäufer nicht auf eine vom Käufer vorgeschlagene Form der Nachbesserung verweisen lassen, bevor er die Sache und den Mangel begutachten konnte. Da es von der Art des Mangels und dessen Vorliegen abhängt, auf welche Form der Nacherfüllung sich der Verkäufer einlässt, ist die Verknüpfung von Mangelbegutachtung und vorheriger Nachbesserungszusage unzulässig.

Es ist immer wieder erstaunlich, welche Fälle es bis zum Bundesgerichtshof schaffen: …

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Themen: Mangel , Bgh , Bundesgerichtshof , Autokauf , Nachbesserung

Erschienen 18. März 2010 auf http://www.rosskopf-langhans.de/der-blog/.

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