Sauerstoffbehandeltes Frischfleisch
Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Nicht verpacktes Frischfleisch, das nach dem sogenannten Master-Depot-System mit Sauerstoff behandelt wurde, muss von den Verk?…
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 08.02.2011, VI ZB 31/09 nochmal ausdrücklich klargestellt, daß eine Streitverkündung gegenüber dem Prozeßbevollmächtigten der Gegenseite grundsätzlich erst einmal zuzustellen ist. Ob die Streitverkündung zulässig ist, wird erst im Folgeverfahren zwischen Streitverkünder und Streitverkündungsempfänger geprüft.
Worum geht es eigentlich?
Die Streitverkündung, §§ 72-74 ZPO, soll ebenso wie die noch seltsamere Figur der Nebenintervention, §§ 66-71 ZPO, Doppelarbeit der Gerichte verhindern und einander widersprechende gerichtliche Entscheidungen vermeiden, indem bestimmte Ergebnisse des ersten Verfahrens für das zweite Verfahren als verbindlich erklärt werden. Droht also das erste Verfahren verloren zu gehen, erreicht man durch Streitverkündung wenigstens, daß gegenüber dem Streitverkündungsempfänger die Tatsachen verbindlich werden, derentwegen man verliert. Oje, wie verdrechselt. Hilft ein Beispiel? Eine Kundin verklagt ihren Kleiderreiniger auf Schadenersatz, weil dessen Waschmaschine das teure Kleid zerrissen hat. Das Gutachten ergibt: Die Waschmaschine war kaputt, der Waschmaschinenservice hat bei der Reparatur versagt. Jetzt kann der Kleiderreiniger dem Waschmaschinensevice den Streit verkünden, damit dieser jenem den Pfusch im Folgeprozess nicht nochmal beweisen muss.
Was hat der BGH entschieden?
Findige Prozeßteilnehmer haben früher Sachverständigen oder gleich den Richtern in Verfahren, die verloren schienen, den Streit verkündet, damit die Feststellungen im Regressprozes gegen die Sachverständigen oder Richter zur Verfügung stünden. Das hat der Gesetzgeber dann durch einen neuen § 72 Abs. 2 ZPO unterbunden. Oftmals ging es nämlich gar nicht darum, Feststellungen verbindlich zu sichern, sondern darum, die Sachverständigen und die Richter zu beeinflussen und befangen zu machen.
Dass man gegnerischen Anwälten den Streit verkünden kann, h…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Mai 2011 auf http://rechtsanwalt-leisner.de.
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