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BGH: Lucky ad-strikes gegen Hamburger Gerichte (Promi-Werbung)

am 06.06.2008 von http://www.jur-blog.de

Bundesgerichtshof, Urteile vom 05.06.2008 - I ZR 223/05 und I ZR 96/07 - In dem lange vor den Hamburger Gerichten ausgetragenen Streit um die Abschöpfung deses Werbewerts von Anspielungen auf Ernst August von Hannover und Dieter Bohlen haben das Zigaretten-Marketing die Revision gewonnen. Die nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsäußerungsfreiheit und das besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gehe den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Kläger in den hier genannten Fällen vor. Eine nicht erlaubten Verwendung ihres Namens in Werbeanzeigen (Engl. ´ads´ als Kurzform für advertisement) für die Zigarettenmarke “Lucky Strike” berechtige demnach nicht zu Zahlungsansprüchen durch die genannten Prominenten.

Also als Kunstfreiheit hätte ich eine solche parodistische Werbung noch anerkennen können. Als einen Akt der Meinungsäußerung und gar des Informationsinteresses der Öffentlichkeit habe ich dies bislang nicht gesehen. Ich dachte gerade, dass anläßlich der Gesetzgebung zum Verbot und der Einschränkung des Rauchens ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Gefährlichkeit des Rauchens bestehe. Gut, man sollte nicht der inhaltlichen Zensur das Wort reden. Insoweit is den Richtern des BGH gegen die Hamburger Kollegen zuzustimmen, deren Rechtsprechung über Schadensersatz und Schmerzensgeld in Pressesachen zu einer Strafe des Zivilrechts wird. Für eine genauere Bewertung wird das Urteil in seiner ausführlichen Begründung abzuwarten sein.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
BGH, Urteile vom 05.06.2008 - I ZR 223/05 und I ZR 96/07 - Namensnennung von Prominenten in der Werbung
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht und für Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle Verwertung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob prominenten Personen des …

BGH: Namensnennung von Prominenten in Werbung

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Namensnennung von Prominenten in der Werbung

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Bundesgerichtshof : Bloße Aufmerksamkeitswerbung! - Namensnennung von Prominenten im Bereich der Wirtschaftswerbung kann zulässig sein.

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Dieter Bohlen und Ernst August von Hannover sind schmerzfrei

LBR-Blog / Der BGH teilt in einer Pressemitteilung vom 05.06.2008 mit, dass Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover keine Zahlungsansprüche (Schmerzensgeld) wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zustehen.Beide hatten gegen den Konzern British…

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