BGH: Lizenznehmer einer Marke kann nach Ende des Markenlizenzvertrages ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zustehen

BGH Urteil vom 29.04.2010 I ZR 3/09 JOOP! MarkenG § 30; HGB § 89b Leitsätze des BGH: a) Dem Lizenznehmer eines Markenlizenzvertrags kann bei Beendigung des Lizenzverhältnisses ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung des § 89b HGB (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 352/04, NJW-RR 2007, 1327 Rn. 13 f. mwN) zustehen. Eine entsprechende Anwendung des § 89b HGB setzt demnach die Einbindung des Lizenznehmers in die Absatzorganisation des Lizenzgebers sowie die Verpflichtung des Lizenznehmers voraus, dem Lizenzgeber seinen Kundenstamm zu übertragen. b) Ist der Markeninhaber und Lizenzgeber auf dem…

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Themen: Bgh , Marke , LG Hamburg , Ausgleichsanspruch , Handelsvertreter , Joop , Lizenzvertrag , Lizenznehmer , Absatzorganisation , § 89b Hgb , Handelsvertreterrecht , Joop! , Kundenstamm , Lizenzgeber , Markenlizenzvertrag

Erschienen 15. Oktober 2010 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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