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BGH: literaturhaus.de

am 26.04.2005 von domainundrecht.de

JurPC:

BGH, Urteil vom 16.12.2004 - I ZR 69/02 Literaturhaus
Der Bezeichnung Literaturhaus e.V. fehlt die originäre Unterscheidungskraft für einen auf den Gebieten der Förderung der Literatur und des Buchwesens sowie der bildenden Kunst und der neuen Medien tätigen Verein. Für den Schutz als Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 MarkenG und als Name nach § 12 BGB ist daher Verkehrsgeltung der Bezeichnung erforderlich.
Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich registrieren läßt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die Löschung der Registrierungen verpflichtet sein.

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literaturhaus.de

domainblog / Und wieder eine Entscheidung des BGH, die endlich ihre Gründe gefunden hat: literaturhaus.de (Urteil vom 16.12.2004, Az.: I ZR 69/02): a) Der Bezeichnung Literaturhaus e.V. fehlt die originäre Unterscheidungskraft für einen auf den…

BGH - literaturhaus.de

muepe.de | weblog peter müller / §§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2 MarkenG; §§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1 UWG; §§ 12, 276 Fa a.F. (c.i.c.) BGB BGH v. 16.12.2004 - I ZR 69/02a) Der Bezeichnung Literaturhaus e.V. fehlt die originäre Unterscheidungskraft für einen auf den Gebieten der Förder…

Literaturhaus.de

Handakte WebLAWg / Der unbefugte Gebrauch der Bezeichnung Literaturhaus als Domain verletzt das Namensrecht des unter dieser Bezeichnung im Vereinsregister eingetragenen Vereins. Mit der vorliegenden Entscheidung hat das OLG München dem Bekl. die Nutzung des Namens Li…

OLG Hamm: ringlockschuppen.com - Hat ein Namensrechtinhaber die Domain mit seinem Namen in richtiger Schreibweise unter einer bestimmten Top-Level-Domain inne, kann eine Sperrwirkung durch die Registrierung des Namens in einer anderen Schreibweise

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 12 BGB schützt nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen, wobei der Namensschutz auch den mit der Firma identischen oder den von ihm abgeleiteten Domain-Namen erfasst. Um einen Namen i.S.d. handelt es sich dann, wenn eine B…

OLG München: Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung „Österreich.de“ und der Internet-Domain „österreich.de“

Vertretbar Weblawg / OLG München, Urteil v. 29.09.2005 – Az: 29 U 2129/05 = Österreich.de - Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung „Österreich.de“ und der Internet-Domain „österreich.de“ (amtliche Leitsätze): 1. Zur Frage, ob die Bezeichnung „Öste…

Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens nicht als Betriebsausgaben abziehbar

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (Internet-Adresse) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge…

confetti.de

domainblog / Das Urteil (vom 23.11.2005, Az.: 34 O 218/04) des LG Düsseldorf zur Domain confetti.de ist jetzt als .pdf-Datei bei jurpc.de abrufbar:1. Ein Unternehmen, das seit 1989 unter dem geschäftlichen Zeichen confetti und seit 1996 unter Nutzung der Domain…

confetti.de

muepe.de | weblog peter müller / 1. Ein Unternehmen, das seit 1989 unter dem geschäftlichen Zeichen confetti und seit 1996 unter Nutzung der Domain confetti.de die Bereitstellung von Informationen und die Plaung von Events, Feiern, Partys und Festen jeder Art anbietet, kann gegenÃ…

BFH: Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens (Internet-Adresse)

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (Internet-Adresse) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge daf…

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