BGH: Auch leichte Fahrlässigkeit bei Begehung einer Urheberrechtsverletzung begründet einen Anspruch auf Schadensersatz
BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az. I ZR 239/06 § 97 Abs. 1 UrhG
Der BGH hat entschieden, dass bei einem Urheberrechtsverstoß bereits sehr leichte zum Entstehen eines Anspruches auf des Berechtigten führen kann und dass gerade bei
urheberrechtlichen Fragen hohe Anforderungen an die gestellt werden müssen. Im Streitfall hatte ein Softwarehersteller zwei Versionen
eines Programmes vertrieben: eine kostenpflichtige Vollversion, die mit Lizenzschlüssel an die Erwerber übergeben wurde, und eine
“Lightversion”, die kostenlos zum über das
Internet angeboten wurde. Der Verletzer, ein Universitätsprofessor, der Probleme mit der Lightversion auf seinem Rechner hatte,
erhielt von einem Studenten die Vollversion, die allerdings nur dazu bestimmt war, die Funktionalität der Lightversion wieder
herzustellen. Ohne Wissen des Professors war in der von dem Studenten installierten Version jedoch der Lizenzschlüssel in Form einer
Datei enthalten, so dass er nunmehr unerkannt die Vollversion nutzte. Zu einem späteren Zeitpunkt bot der Professor das auf seinem
Rechner vorhandene Programm über den Universitätsserver zum Download an, ohne Kenntnis, dass es sich um die Vollversion handelte. Der
Softwarehersteller machte daraufhin Schadensersatzansprüche geltend, die der BGH ihm zusprach.
Das Gericht führt aus, dass jemand, der ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes zum ins Internet einstelle, sich nicht darauf verlassen dürfe, dass es sich dabei mangels
entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handele, mit…
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