BGH lehnt Beugehaft gegen Ex-RAF-Mitglieder ab

Karlsruhe (Reuters) - Die drei ehemaligen Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF), Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts, müssen doch nicht in Beugehaft.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Freitag die entsprechende Entscheidung des Ermittlungsrichters auf. Mit der Haft hatten Zeugenaussagen über den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 erzwungen werden sollen. Dagegen hatten die Drei Beschwerde eingelegt.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit April 2007 gegen das ehemalige RAF-Mitglied Stefan Wisniewski als möglichem Schützen auf Buback. Bisher war ihm der Buback-Mord nicht angelastet worden. Vielmehr waren Klar, Mohnhaupt und Folkerts auch deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Folkerts kam 1995 frei. Mohnhaupt wurde vergangenen März nach 24 Jahren aus der Haft entlassen. Klar sitzt seit November 1982 im Gefängnis. Seine Mindesthaftzeit endet im Januar 2009. Hätte der BGH die Beugehaft angeordnet, hätte sich seine Haft bis zu einem halben Jahr verlängert.



Quelle: Reuters (15. August 2008)

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Themen: Haft , Bgh , Raf , Karlsruhe , Siegfried Buback

Erschienen 15. August 2008 bei http://www.reuters.com.

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