BGH: Laienwerbung - Kunden werben Kunden
am 13.09.2006 von http://www.advocatus.de/heng/weblog.php
Der u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit der Werbeaktion eines Augenoptik-Filialisten zu entscheiden, der seine Kunden in einem im Jahre 2002 verteilten Werbefaltblatt mit dem Titel Kunden werben Kunden dazu aufgefordert hatte, neue Kunden für Gleitsichtgläser zu werben. Im Erfolgsfall konnte der Werber bei einem Auftragswert von mindestens 100,-- eine von 6 Werbeprämien auswählen, bei denen es sich um Gegenstände des täglichen Bedarfs handelte. Die Klägerin sah darin eine wettbewerbswidrige Laienwerbung und hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Der Bundesgerichtshof hat die Werbung nicht schon deshalb als unlauter angesehen, weil - wie das Berufungsgericht angenommen hatte - wegen des nicht unerheblichen Anreizes einer Prämie im Wert von ca. 30 und des geringen Werbeaufwands des werbenden Laien die Gefahr bestehe, dass dieser seine persönlichen Beziehungen zu den von ihm angesprochenen Personen, bei denen es sich vor allem um Verwandte, Freunde und Bekannte handele, missbrauche und die Umworbenen ihre Entscheidung nicht nach sachgerechten Gründen träfen. An den vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Maßstäben der früheren Rechtsprechung kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht mehr uneingeschränkt festgehalten werden, nachdem infolge des gewandelten Verbraucherleitbilds und nach Aufhebung der …
Werbeprämien für Medizinprodukte
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Auslobung von Werbeprämien für den Erwerb von Medizinprodukten, wie etwa Gleitsichtgläsern, ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unzulässig. Der für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zu…
BGH:Auslobung von Werbeprämien für den Erwerb von Medizinprodukten (hier: Gleitsichtgläser) unzulässig
Rechtblog / Der u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit der Werbeaktion eines Augenoptik-Filialisten zu entscheiden, der seine Kunden in einem im Jahre 2002 verteilten Werbefaltblatt mit dem Tite…
BGH: Kunden werben Kunden-Angebote unzulässig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit der Werbeaktion eines Augenoptik-Filialisten zu entscheiden, der seine Kunden in einem im Jahre 2002 verteilten Werbefaltblatt mit dem Tite…
Laienwerbung zulässig, aber nicht für Medizinprodukte
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Die Rechtsprechung des BGH hat sich den gewandelten gesellschaftlichen Realitäten gebeugt: während früher das Einspannen von Kunden für die Werbung (”Kunden werben Kunden”) als so genannte Laienwerbung und damit als unzulässig angese…
“Kunden werben Kunden”
Handakte WebLAWg / Nach Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung folgt die Wettbewerbswidrigkeit des Einsatzes von Laien zur Werbung von Kunden aufgrund des gewandelten Verbraucherleitbilds nicht schon aus der Gewährung nicht unerheblicher Werbeprämien,…
BGH: Werbeprämie eines Augenoptikers unzulässig
JuracityBlog / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied durch Urteil vom 06.07.2006, dass die Werbeaktion des beklagten Augenoptikers, der seine Kunden, die neue Kunden für Gleitsichtglä…
BGH stoppt Prämienwerbung für Brillen
ElbeBlawg / Wenn Kunden neue Kunden für den Brillenkauf werben, dürfen sie dafür nicht mit einem Wasserkocher belohnt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Zur Begründung hieß es, dass nach Aufhebung des Rabatt…
BGH: Kunden werben Kunden-Angebote unzulässig - VOLLTEXT
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Entscheidung des BGH (Urt. v. 06.07.2006 - Az.: I ZR 145/03), dass Angebote, bei denen Kunden Kunden werben, wettbewerbswidrig sind, liegt nun im Volltext vor.Zunächst stellen die höchsten deutschen Zivilrichter fest, dass nach Wegfall des Raba…
BGH: Tony Taler - Eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit von Eltern und Erziehungsberechtigten kann darin liegen, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer den Gruppenzwang ausnutzenden Werbeaktion gezielt als K
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Werbung für Produkte, die üblicherweise von Erwachsenen erworben werden, ist nicht deswegen unlauter nach §§ 3, 4 Nr. 1 UWG, weil sie bei Kindern und Jugendlichen Kaufwünsche weckt und darauf abzielt, dass diese ihre Eltern zu einer en…
