BGH - Kündigungshilfe

Nach einem heute veröffentlichten Urteil des BGH v. 7.4.2005 (I ZR 140/02) ist es grds. nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Wettbewerber einem Kunden eines anderen Anbieters die Kündigung dadurch erleichtert, daß er diesen ein von ihm vorformuliertes Kündigungsschreiben unterzeichnen läßt. Darin sei nur dann eine unlautere Einflußnahme zu sehen, wenn noch weitere Umstände hinzutreten würden, wie z.B eine Irreführung, Überrumpelung oder sonstige unsachliche Beeinflussung.

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Erschienen 27. Mai 2005 auf http://www.olnhausen.com.

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