BGH: Kündigung eines Pressegrossisten durch den Bauer-Verlag kartellrechtlich nicht zu beanstanden

Bundesgerichtshof Urteil vom 24. Oktober 2011 KZR 7/10 Der BGH hat entschieden, dass die Kündigung eines Pressegrossisten durch den Bauer-Verlag aus kartellrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden und somit rechtmäßig ist. In der Pressemitteilung des BGH heißt es: "Die Bauer Media Group gehört zu den führenden deutschen und europäischen Zeitschriftenverlagen. Sie hat Anfang 2009 den Presse-Grosso-Vertriebsvertrag mit der Heinz-Ulrich Grade KG, die ihr Vertriebsgebiet im Hamburger Umland hat, gekündigt. Seither vertreibt Bauer ihre Zeitschriften in diesem Gebiet über ihre Konzerngesellschaft PVN. Hiergegen hat Grade Klage mit dem Ziel erhoben, weiterhin ausschließlich mit den Presseerzeugnissen von Bauer beliefert zu werden. [...] An der Kündigung war Bauer nicht durch die Gemeinsame Erklärung gehindert. Diese begründet für den Verlag keine Rechtswirkungen. Denn Bauer ist dieser Erklärung nicht beigetreten und hat ihren Inhalt auch nicht im Wege einer Änderung der Grossisten-Verträge als verbindlich anerkannt. Die Klage konnte auch nicht mit Erfolg auf § 20 Abs. 1 GWB (Behinderungs- und Diskriminierungsverbot) gestützt werden. Eine verbotene Diskrimini…

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Themen: Kündigung , Bgh , Zeitung , Zeitschrift , Bauer Verlag , Kontrahierungszwang , Grossist , Großhandel , Lieferpflicht , Pressegrossist

Erschienen 24. Oktober 2011 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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