BGH: Kuckuckskind - Mutter muss den tatsächlichen Vater nennen

BGH, Urteil vom 09.11.2011, XII ZR 136/09

Statistiken zufolge sind 2% der Väter bloße Scheinväter. Nach dem Gesetz kann der Scheinvater, der "seinem" Kind Unterhalt geleistet hat, den biologischen Vater in Regress nehmen. Faktisch muss er dazu natürlich wissen, wer denn der "echte" Vater ist. Der BGH hat nun entschieden, dass die Mutter nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet ist, Auskunft über die Person zu erteilen, die ihr während der Empfängniszeit "beigewohnt", also mit ihr geschlechtlich verkehrt, hat. Der Scheinvater, der zuvor erfolgreich die Vaterschaft angefochten hatte, sei zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses au…

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Themen: Regress , Statistiken

Erschienen 10. November 2011 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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