BGH: Kostenlose Light-Version einer Software berechtigt nicht dazu, die Voll-Version im Internet zum Download anzubieten

BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az. I ZR 239/06 § 839 BGB, 97 Abs. 1 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass vom Softwarehersteller Software nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Herstellers angeboten werden darf, wenn die Software urheberrechtlich geschützt ist und zwar auch dann nicht, wenn der Hersteller eine kostenlose Light-Version anbietet. Der (klagende) Softwarehersteller habe in eine öffentliche Zugänglich machung dieses Programms nicht eingewilligt. Sie sei zwar mit einer kostenlosen Nutzung und Verbreitung der „Lightversion” ihres Programms einverstanden gewesen. Bei dem von auf den Download-Server übertragenen Programm habe es sich jedoch nicht um eine solche „Lightversion”, sondern um eine Vollversion gehandelt. Diese Version habe - anders als die „Lightversion” - die Datei „License.Key”, die die F-GmbH als Lizenznehmer einer Vollversion aufgeführt…

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Themen: Urteil , Bgh , Bundesgerichtshof , Software , Urteile & Beschlüsse , Download , Light , Light-version
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 6. September 2009 auf http://damm-legal.de.

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