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BGH: Kostenersatz für Abschlussschreiben nach Abmahnung und einstweiliger Verfügung

am 22.05.2008 von http://www.jur-blog.de

BGH, Urteil vom 04.04.2008, Az. VI ZR 176/07 - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil bestätig, dass die Kosten für ein Abschlussschreiben nach Abmahnung und einstweiliger Verfügung verlangt werden können. Diese Regel gilt also, wenn sich eine Sachverhalt ab der Abmahnung wie folgt entwickelt hat (Regelfall):


Abmahnung - Ein Berechtigte hat einen eigenen Anspruch auf Rechtsschutz per Abmahnung angemeldet und diese wirksam zugestellt.
Keine ausreichende Unterlassungserklärung - Der Abgemahnte hat die vorgeschlagene Strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht oder in nicht ausreichender Weise abgegeben (z. B. ohne eine angemessene Vertragsstrafe)
Einstweilige Verfügung - Der Abmahnende hat eine einsweilige Verfügung beantragt und diese ist auch gerichtlich ausgesprochen worden. Rechtlich durchgreifende Einwände gegen die einstweilige Verfügung bestehen nicht (mehr), insb. ist ggf. dem Betroffenen nachträglich rechtliches Gehör gewährt worden, wenn die einweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung erging.
Abschlussschreiben - Um ein weiteres Hauptsacheverfahren zu vermeiden kann durch ein so genanntes Abschlussschreiben der Inhalt der einstweiligen Verfügung für die Zukunft als verbindliche Regelungen zwischen den Parteien vereinbart werden.
Hauptsacheverfahren - Kommt es nicht zu einem Abschlussschreiben, so wird der Abmahnende zu seiner Rechtswahrung ein Hauptsacheverfahren durchführen (müssen).

Rechts-Tipp: Bei und unmittelbar nach Erlaß einer einstweiligen Verfügung sollte diese gründlich geprüft werden. Kann diese nicht erfolg versprechend angegriffen werden, so sollte der Betroffene selbst und vorsorglich eine Abschlusserklärung abgeben. Nach der REchtsprechung des BGH ist dies die wohl einzige verbleibende Möglichkeit, wenigsten die weiteren Kosten für die Vorlage einer Abschlusserklärung durch die Gegenseite zu vermeiden.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
BGH, Urteil vom 04.04.2008, Az. VI ZR 176/07 - Kosten für Abschlussschreiben nach Abmahnung und …

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