BGH: Kosten eines Abschlussschreibens
am 23.06.2008 von http://damm-legal.de
BGH, Urteil vom 04.03.2008, Az. VI ZR 176/07
§ 1004 BGB; §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Nr. 4 b; 22 Abs. 1 RVG
Das rechtsanwaltliche Abschlussschreiben, mit dem der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, eine einstweilige Verfügung als endgültige Regelung für das gerichtliche Verfahren anzuerkennen, gehört gebührenrechtlich zur Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Ein Kostenerstattungsanspruch für rechtsanwaltliche Kosten kommt auch dann in Betracht, wenn der Hauptsacheprozess nicht stattfindet, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt.
Bundesgerichtshof
Urteil
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 4. März 2008 durch… für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 18. Mai 2007 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Tatbestand:
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren, welche ihr im Zusammenhang mit der Abmahnung wegen einer Veröffentlichung in der von der Beklagten verlegten Zeitung entstanden sind. Mit Schreiben vom 15. März 2006 forderten die anwaltlichen Vertreter der Klägerin die Beklagte auf, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich eines von der Beklagten in der “taz”-Ausgabe vom 6. März 2006 publizierten Artikels “Diese Woche wird wichtig für J. Sch.” abzugeben.
Nachdem die Beklagte hierauf nicht reagierte, erwirkte die Klägerin eine auf Unterlassung gerichtete einstweilige Verfügung. Drei Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung forderte die Klägerin mit anwaltlichem Abschlussschreiben die Beklagte zur Abgabe einer Abschlusserklärung und Erstattung der Kosten der Abmahnung und des Abschlussschreibens auf.
Die Beklagte gab die Abschlusserklärung ab, die geltend gemachten Kosten zahlte sie jedoch nicht. Mit der Klage machte die Klägerin aus einem Gegenstandswert von …
BGH: Rechtsanwaltsgebühren für Abschlussschreiben - Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren.
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Abschlussschreiben löst neue Gebühren aus
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OLG Celle: Bei anwaltlicher Zustellung von einstweiliger Verfügung 0,3-fache Verfahrensgebühr?
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / OLG Celle, Beschluss vom 27.03.2008, Az. 23 W 31/08 Nr. 3309, 3400, 7002 VV-RVG Das OLG Celle hat die Rechtsansicht vertreten, dass bei der anwaltlichen Zustellung einer einstweiligen Verfügung eine 0,3-fache Verfahrens- gebühr gemäß Nr. 3309 VV…
