BGH: Kosten des anwaltlichen Abschlussschreibens

BGH, Urteil vom 4. März 2008 - VI ZR 176/07 BGB § 1004; RVG §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Nr. 4 b; 22 Abs. 1 Kosten für das anwaltliche Abschlussschreiben Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit den Kosten eines anwaltlichen Abschlusschreibens befasst und nochmals klargestellt, dass es sich dabei um Kosten des angedrohten Hauptsacheverfahrens handelt. Leitsatz: Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsa…

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Erschienen 19. April 2008 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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