BGH: Kosten des anwaltlichen Abschlussschreibens
am 19.04.2008 von Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld
BGH, Urteil vom 4. März 2008 - VI ZR 176/07
BGB § 1004; RVG §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Nr. 4 b; 22 Abs. 1
Kosten für das anwaltliche Abschlussschreiben
Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit den Kosten eines anwaltlichen Abschlusschreibens befasst und nochmals klargestellt, dass es sich dabei um Kosten des angedrohten Hauptsacheverfahrens handelt.
Leitsatz:
Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht …
BGH: Rechtsanwaltsgebühren für Abschlussschreiben - Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren.
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BGH: Kosten eines Abschlussschreibens
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Abschlussschreiben löst neue Gebühren aus
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