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BGH: Kosten der Schutzschrift II - Die durch die Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Antragsgegner die Antragsr

am 19.05.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unterliegende Partei oder im Falle der
Antrags- oder Klagerücknahme der Antragsteller oder Kläger (§ 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO)
dem Gegner die diesem erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren. Die Kosten einer
Schutzschrift zur Verteidigung gegen einen Antrag auf einstweilige Verfügung
sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Antrag gestellt
wird; dies gilt auch dann, wenn der Antrag nach Einreichung der Schutzschrift
abgelehnt oder zurückgenommen wird (BGH, Beschluss vom 13.2.2003 - Az. I ZB 23/02,
GRUR 2003, 456 = WRP 2003, 516 - Kosten der Schutzschrift I).
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2. Ob Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
notwendig waren, beurteilt sich nach einem objektiven Maßstab. Die durch die
Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten sind daher auch dann nicht
erstattungsfähig, wenn der Antragsgegner die Antragsrücknahme …

BGH: Kosten eines Abwehrschreibens - Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen, soweit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung i.S. des § 9

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IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Obwohl ca 90 Prozent aller Vergaben unterhalb der Schwellenwerte abgewickelt werden, beschäftigt die Nachprüfung der restlichen 10 % der Vergaben eine stattliche Anzahl von Vergaberichtern in den Vergabekammern des Bundes und der Lände…

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BERLIN BLAWG / Der BGH-Anwalt Axel Rinkler gründet ein neues Register. In diesem Register sollen Schutzschriften über das Internet hinterlegt und von den 116 Landgerichten online abgerufen werden. Das ganze für nur 45,- EUR pro hinterlegte Schutzsch…

Anwaltskosten erstattungsfähig?

Handakte WebLAWg / Die Kosten einer ohne Untersuchungsanordnung vom Grundstückseigentümer durchgeführten Bodenuntersuchung, die den durch vorangegangene Erkundungsmaßnahmen begründeten und nicht vom Eigentümer zu vertretenden Verdacht einer schädlichen BodenverÅ

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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