BGH: Kontaktanzeigen von Prostituierten in Zeitungen sind zulässig
am 13.07.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg
Die Kontaktanzeigen von Prostituierten in Zeitungen sind zulässig, solange sie nicht „grob anstößig“ sind oder andere belästigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe. Damit scheiterte die Klage des Betreibers einer bordellähnlichen Bar. Er wollte unter anderem der BILD und Anzeigenblättern den Abdruck von Kontaktanzeigen untersagen, weil solch eine Werbung für Prostitution gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verstoße. Er selbst betreibe keine unzulässige Werbung und fühle sich deshalb in seinen Geschäften benachteiligt.
BGH, Urt. v. 13.07.2006 (Az: I ZR 231/03 u.a.)
Dem BGH zufolge ist solch eine Kontaktanzeige laut Gesetz jedoch nur dann unzulässig, „wenn sie geeignet ist, andere zu belästigen, oder in grob anstößiger …
BGH:Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen wettbewerbsrechtlich nicht generell unzulässig
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BGH: Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen
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Veröffentlichung der eMail-Adresse ist keine Zustimmung
Aktiv gegen Spam / Die Veröffentlichung der eMail-Adresse oder der Faxnummer stellt keine Einwilligung in die Zusendung von Werbung dar (LG Berlin, Urteil vom 4.5.04, 16 0 718/03). Die Zusendung ist auch in diesem Fall als rechtswidrig anzusehen. Gerechtfertig…
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ElbeBlawg / Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine oft übliche Mietvertragsklausel zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt. Nach der verbreiteten streitigen Klausel sollte der Mieter Küche, Bad und WC alle drei Jahre, d…
